Die Frauen erobern langsam die Justiz: Bereits 50,3 Prozent Frauen in dem Bereich

Aber noch relativ wenige Frauen in Führungspositionen In Zukunft wird Zahl der Frauen bei Gericht überwiegen

Zwei Spitzenfunktionen sind seit 1. Jänner neu in weiblicher Hand: Ulrike Psenner (56) ist die erste Präsidentin des Wiener Straf-Landesgerichtes und Birgit Langer (61) die erste Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes. Im Vorjahr bekam die Justiz mit Karin Miklautsch (F) auch die erste Ministerin.

Wenige Frauen in Führungspositionen
Mit Langer haben nun zwei der drei Höchstgerichte Vizepräsidentinnen - am Verfassungsgerichtshof ist Brigitte Bierlein seit 2003 in dieser Funktion -, Präsidentinnen gibt es noch keine. Drei der zwölf VfGH-Mitglieder sind Frauen. Am OGH sind zehn von 58 Richtern weiblich, mit Langer und Irmgard Griss gibt es zwei Senatspräsidentinnen. Im Verwaltungsgerichtshof ist die Leitung fest in männlicher Hand; unter den zwölf Senatspräsidenten findet sich eine Frau. An den vier Oberlandesgerichten hat es bisher keine einzige Frauen in eine Spitzenfunktion geschafft.

An den 14 Landesgerichten und zwei sonstigen Gerichtshöfen gibt es nun insgesamt zwei Präsidentinnen und sechs Vizepräsidentinnen - bei insgesamt 20 Präsidenten- und 28 Vizepräsidentenposten (einer davon ist vakant). Von einer Frau, Barbara Sparer-Fuchs, geführt wird - neben dem Wiener Straf-Landesgericht - auch das Landesgericht Innsbruck. Von den 140 Bezirksgerichten haben bereits fast 30 eine Vorsteherin.

In Zukunft überwiegen Frauen
In Zukunft werden voraussichtlich die Frauen an den Gerichten aber deutlich überwiegen, sind laut Justizministerium doch 67,48 Prozent der Richteramtsanwärter weiblich. Derzeit führen sie mit 52,39 Prozent allerdings erst im so genannten "gehobenen Dienst", also bei den Posten mit Matura wie z.B. Rechtspfleger.

Von den Akademikern im Personalbereich des Justizministeriums (Staatsanwälte, Richter, Anstaltsleiter etc.) sind erst 42,91 Prozent weiblich. In den Führungsfunktionen direkt im Justizministerium sind Frauen noch sehr rar: Zwar gibt es seit Mitte 2004 eine Ministerin, aber keine einzige Sektionschefin.

Leistung oder Frauenquote?
Die Frauen, die in der Justiz Karriere machen, führen ihre Ernennung nicht auf Quotenüberlegungen zurück: "Ich hoffe nicht, dass ich auf Grund meiner Eigenschaft als Frau diese Amt bekommen habe, sondern auf Grund meiner bisher geleisteten Tätigkeit", meinte Psenner gegenüber der APA. Im Grauen Haus sind mittlerweile die Richterinnen in der Überzahl: 38 Frauen und 36 Männer werden es per 1. Februar sein.

Frauen würden heute in der Justiz nicht mehr benachteiligt, aber auch nicht bevorzugt behandelt. Ausschlaggebend sei die Qualifikation, ist Langer überzeugt. Am OGH sei es mittlerweile "gängige Praxis", dass auch Frauen bei entsprechender Eignung ernannt werden. Langer verwies gegenüber der APA auf die Rolle der Altersstruktur: An den OGH wird man in der Regel erst mit rund 45 Jahren berufen. Nach zehn, zwölf Jahren haben die Hofräte in der Regel die Chance, Senatspräsidenten zu werden. Aber vor den 70er-Jahren seien kaum Richteramtsanwärterinnen aufgenommen worden - weil man früher gedacht habe, Frauen seien für den Richterposten nicht geeignet. (apa/red)