Deutsche Unternehmenssteuerreform fix:
Die Eckpunkte des neuen Gesetzesentwurfs

Ab Jänner sinkt Steuerlast für Kapitalgesellschaften Einnahmenverluste für den Staat 6,47 Mrd. Euro

Das deutsche Bundeskabinett hat die Unternehmensteuerreform beschlossen. Wichtige Eckpunkte des Gesetzentwurfs sind:

- Ab Jänner 2008 sinkt die Steuerlast für Kapitalgesellschaften, die sich aus Körperschaft- und Gewerbesteuer zusammensetzt, von aktuell 38,6 Prozent auf knapp unter 30 Prozent.

- Die Einnahmeverluste für den Staat betragen nach Berechnungen des Finanzministeriums im ersten Kassenjahr 6,47 Milliarden Euro und in den drei folgenden Jahren 6,72 Mrd. sowie 6,80 und 5,27 Mrd. Euro.

- Ab 2009 wird eine pauschale Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne in Höhe von 25 Prozent eingeführt. Die neue Steuer soll anonym erhoben und direkt von den Banken an den Fiskus abgeführt werden.

- Auch Personengesellschaften wie etwa GmbHs, die 84 Prozent aller hiesigen Unternehmen stellen, werden wie Kapitalgesellschaften ebenfalls höchstens mit 29 Prozent besteuert, so weit und so lange sie ihre Gewinne einbehalten. Bei späterer Entnahme aus dem Betriebsvermögen wird mit 25 Prozent nachbesteuert.

- Die den Kommunen zustehende Gewerbesteuer bleibt bestehen. Die Messzahl zur Berechnung wird von 5 auf 3,5 Prozent gesenkt. Bei der Bemessungsgrundlage wird die Hinzurechnung geändert. Künftig werden alle Zinsen und Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen eingerechnet. Der Freibetrag soll bei annähernd 100.000 Euro liegen. Künftig ist die Gewerbesteuer zudem nicht mehr als Betriebsausgabe bei der Gewinnermittlung abziehbar.

- Der Satz für die Körperschaftssteuer sinkt deutlich von 25 auf 15 Prozent. Für Kapitalgesellschaften gilt eine "modifizierte Zinsschranke". Das heißt, sie können Zinsen nur steuerlich absetzen, wenn dem ein angemessen großer Gewinn gegenüber steht. Hier gilt eine Freigrenze von einer Million Euro. Sie soll sicherstellen, dass kleine und mittlere Betriebe nicht betroffen sind.

- Die degressive "Afa" wird abgeschafft: Abschreibungen müssen künftig grundsätzlich in gleichen Jahresraten auf den gesamten Nutzungszeitraum eines Wirtschaftsguts verteilt werden.

(apa/red)