FP-Mann ist "Gefahr für Sicherheit"

NEWS veröffentlicht Abwehramtsakte des Linzer FPÖ-Chefs

von
Detlef Wimmer - FP-Mann ist "Gefahr für Sicherheit"

Wimmer war vor kurzem vom Verteidigungsministerium aus dem Milizstand „entordert“ worden, da ihm zuvor die „Verlässlichkeit“ entzogen wurde. Wimmer selbst bezeichnete die Vorwürfe als „Gerücht“ und als „falsch“.

Aus den NEWS vorliegenden Akten geht hervor, dass Wimmer selbst bei der Parlamentarischen Bundesheerbeschwerdekommission (PBK) Beschwerde wegen „wegen ungerechtfertigtem Entzug der Prüfbescheinigung betreffend gültige Verlässlichkeitsprüfung“ erhoben hatte. Wimmers Beschwerde wurde abgewiesen.

Wimmer als "Gefahr für militärische Sicherheit"
In den dazugehörigen Akten des Abwehramtes heißt es, dass man schon 2006 bei Ermittlungen im Bereich Rechtsextremismus auf Wimmer gestoßen sei, dass 2007 Wimmer zwei Mal einvernommen wurde und bei seiner ersten Befragung Angaben gemacht habe, die „nachweislich nicht den Tatsachen entsprachen.“ Dies „betraf insbesondere seine Kontakte zu verfassungsfeindlichen bzw. bedenklichen Organisationen.“ Diese Kontakte seien Wimmer nachgewiesen worden.

Zitat: „Sowohl die teilweise engen und aufrechten persönlichen Kontakte zu Personen verfasssungsfeindlicher bzw. bedenklicher Organisationen als auch die Bekundung des Beschwerdeführers, in Teilbereichen Zielsetzungen dieser Organisationen zu teilen, lassen die erforderliche Distanz zur Zielsetzung verfassungsfeindlicher Bestrebungen vermissen.“ Es bestünden daher „objektiv nachvollziehbare Anhaltspunkte“, dass von Wimmer „eine Gefahr für die militärische Sicherheit ausgeht“.

Kommentare

Allgemeine Akteneinsicht? Interessant wäre es einmal zu erfahren, wie die Medien immer wieder an die Eintragungen in den Behördenakten kommen.

Gibt es dort allgemeine Akteneinsicht?

Euer

Pastor Hans-Georg Peitl
Bundesobmann der
Patriotischen Christen Österreichs (PCÖ)
http://www.pcoe.gnx.at

Interessant Da schreien alle unsere Sicherheit wird bedroht, wenn die Polizei auf telefonate und E-mails zurück greifen kann. Stimmt schon in einer Richtung. Wenn aber die Datenspeicherung nicht erlaubt werden soll, dann sollte auch nicht die Veröffentlichung von Akteneintragungen gestattet sein. Messen wir hier mit zweierlei Maß? Mir ist dieser Herr Wimmer vollkommen egal, ebenso wie die FPö und alle anderen politischen Parteien in Österreich, doch es sollte doch ein Minimum an Schutz vor voreiligen Veröffentlichungen gegeben sein.Hier wird jemand verurteilt und 99% der Leser wissen nicht einmal warum!

Er wird uns hoffentlich nicht mit Panzern u Abfangjägern angreifen......

Der Fisch beginnt ... am Kopf an zu stinken!

Es ist sehr beruhigend für mich, dass der VfSch. endlich seine Arbeit ernst nimmt und agiert! Ich würde empfehlen, die Leiter von Wimmer aufwärts zu hangeln, bis endlich auch der Kopf, dieses Fisches (Strache) vor Gericht steht - Anklagepunkte gäbe es schon mehr als genug!

Ich frage mich ohnedies, wie es diesen DUNKELGELBEN so lange in der Politik hält, obwohl er schon mehrfach verurteilt wurde!?!?!?!?!?

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