Debatte um Strafe für Sexualtäter: Richter fürchten um Unabhängigkeit der Justiz

"Strafrahmen in letzten Jahren mehrfach erhöht" Anknüpfungspunkt: Individuelle Schuld des Täters

"Die Politik erkennt offenbar die Rechtsprechung der Gerichte nicht an", meinte Herrnhofer. Anknüpfungspunkt für die Strafhöhe sei immer die individuelle Schuld des Straftäters. Daher sehe das Gesetz bei schwerem sexuellen Missbrauch einen Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren vor, erklärte der Kärntner Strafrichter.

Herrnhofer verwies auf ein jüngst ergangenes Urteil, wonach ein Pensionist am Landesgericht Klagenfurt nach jahrelangem Missbrauch seiner Enkelin zu acht Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt wurde. "Die österreichischen Richter sind sich ihrer Verantwortung im Umgang mit dem von der Politik vorgegebenen Strafrahmen voll bewusst", sagte Herrnhofer.

(apa/red)