In unserer Gegend wurde in den letzten Monaten immer wieder eingebrochen, es wurden auch Autos beschädigt. Vor acht Jahren wurde auch bei uns schon einmal eingebrochen. Unser Nachbar hat schon eine Videokamera installiert, und meine Frau und ich wollen uns jetzt auch eine Videoüberwachung zulegen. Diese soll den Hauseingang, den Garten und die Garage überwachen. Müssen wir die Installation der Videokamera melden? Wenn ja, wo? Gibt es sonst etwas zu beachten?
Gerhard H., Steiermark
Lieber Herr H.!
Das Datenschutzgesetz versteht unter "Videoüberwachung“ das systematische, fortlaufende Aufnehmen eines überwachten Objekts oder einer überwachten Person. Das bloße Filmen aus rein touristischen oder künstlerischen Motiven fällt hingegen nicht unter das Datenschutzgesetz.
Die Installation einer Videokamera zur Überwachung Ihres Hauseinganges, Ihres Gartens und Ihrer Garage fällt daher unter den Begriff der Videoüberwachung im Datenschutzgesetz. Sie ist dann zulässig, wenn der Zweck der Videoüberwachung der Schutz des überwachten Objekts oder der überwachten Person ist. Dabei sind bei der Überwachung im privaten Bereich auch präventive Maßnahmen zulässig. Sie dürfen daher eine Videoüberwachung installieren, wenn Sie annehmen müssen, dass auch Ihr Haus gefährdet sein könnte. Dies kann aus den von Ihnen geschilderten gehäuften Einbrüchen in der Umgebung und dem Einbruch in Ihr Haus vor acht Jahren geschlossen werden. Videoüberwachungen unterliegen grundsätzlich der Meldepflicht bei der Datenschutzbehörde. Von dieser Meldepflicht gibt es jedoch Ausnahmen. So ist eine bloße Echtzeitüberwachung ohne Aufzeichnung nicht meldepflichtig. Ebenso ist die von Ihnen geplante Überwachung eines Privatgrundstückes samt Hauseingang und Garage von der Meldepflicht ausdrücklich ausgenommen.
Beachten müssen Sie, dass durch die Videokamera nur Ihr eigenes Haus und Grundstück und Ihre eigene Garage überwacht werden. Das Filmen des Gartens des Nachbarn oder der Straße vor Ihrem Grundstück ist nicht erlaubt. Dadurch würden Sie unzulässig in die Privatsphäre Ihres Nachbarn eingreifen. Ebenso ist es verboten, auch nur den Eindruck zu erwecken, den Nachbarn oder die öffentliche Straße zu überwachen. Es ist also auch nicht erlaubt, Kameraattrappen zur Abschreckung von Einbrechern oder Vandalen so aufzustellen, dass diese scheinbar die Straße oder den Garten des Nachbarn aufzeichnen.
Solange Sie die Videoüberwachung daher auf das Aufnehmen des eigenen Gartens, des Hauseingangs und Ihrer Garage beschränken, ist das ohne Meldung bei der Datenschutzbehörde zulässig.
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