Aufnahmeverfahren.

Neu: Die Dauer zwischen der Bewerbung und dem Beginn der Ausbildung wurde auf drei bis höchstens fünf Monate verkürzt.

Aufnahmeverfahren. © Bild: BMI/Gerd Pachauer

Ab 1. Jänner 2019 wird das neue Aufnahmeverfahren mit einem einheitlichen Standard in allen Bundesländern durchgeführt. Eine der wichtigsten Änderungen ist, dass künftig innerhalb von zwei knapp aufeinander folgenden Testtagen entschieden wird, ob die Bewerberin oder der Bewerber für den Polizeiberuf geeignet ist. Den Bewerberinnen und Bewerbern wird unnötiges Warten – bisher oftmals länger als ein Jahr – erspart. Drei bis maximal fünf Monate nach der Bewerbung können die erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit der Ausbildung beginnen.

Der Sportteil wurde basierend auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen optimiert. Deshalb wird die Ausdauer nun nicht mehr mit dem 3000-Meter-Lauf, sondern mit einem Ergometer-Test überprüft. Außerdem fällt die Schwimmprüfung künftig weg, der Nachweis wird durch das österreichische Schwimmerabzeichens der Qualifikationsstufe „Fahrtenschwimmer“ oder höher erbracht.

Das Innenministerium hat unter www.polizeikarriere.gv.at eine eigene Seite eingerichtet, auf der alle Informationen für die Bewerberinnen und Bewerber übersichtlich zusammengefasst sind. Der Link führt außerdem zur Jobbörse des Bundes, wo man sich für jede Ausschreibung der jeweiligen Landespolizeidirektion online bewerben kann. Wer sich auf dieser Internetseite registriert, kann den Status seiner Bewerbung jederzeit abfragen.

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