Costa-Concordia-Prozess: "Verneigung" war üblich

Verhängnisvolle Manöver vor der Insel Giglio war laut Anwälten gängige Praxis

von
Italien - Costa-Concordia-Prozess: "Verneigung" war üblich

"Die Betreibergesellschaft bestimmt die Route, es liegt dann in der Verantwortung des Kapitäns, eventuelle Routenänderungen durchzuführen. Gelegentlich wird die sogenannte 'touristische Fahrt' beschlossen, bei der sich das Schiff der Küste weiter nähern kann, um den Gästen eine zusätzliche Attraktion mehr zu bieten", teilte Costa Crociere in einer Presseaussendung mit. Dies erfolge jedoch bei niedriger Geschwindigkeit und stelle keinerlei Risiko für die Passagiere da.

Kreuzfahrtschiffe näherten sich Insel

Der Rechtsvertreter der Gemeinde Giglio, die als Privatklägerin am Verfahren teilnimmt, berichtete, dass es üblich war, dass sich Kreuzfahrtschiffe abends der Insel näherten, um den Passagieren einen spektakuläre Anblick der Insel zu bieten. "Die Kreuzfahrtgesellschaft gestattete es den Schiffen, nahe an der Insel Giglio vorbeizufahren", erklärte Rechtsanwalt Alessandro Lecci.

Das Kreuzfahrtschiff "Costa Concordia" war im Jänner 2012 vor Giglio teilweise gekentert, nachdem es einen Felsen gerammt hatte. 32 der mehr als 4.200 Menschen an Bord starben bei dem Unglück. Kapitän Schettino muss sich seit Juli als einziger Angeklagter in einem Prozess verantworten.

Kommentare