Aufgrund der aktuellen Ereignisse am Bankensektor wird nicht nur in Deutschland die Debatte um Fantasiegagen in den Chefetagen neu entfacht. In der Schweiz hat UBS-Chef Peter Kurer wie zuletzt auch Deutschbanker Josef Ackermann seine Bonuszahlungen gestrichen. Hierzulande beginnt ebenfalls ein erstes Umdenken. Politiker aller Couleurs fordern eine Neubewertung der Chefsaläre. Schwappt die Gehaltsdiskussion jetzt auch nach Österreich über?
Spiel auf Zeit
Noch wird in den heimischen Finanzinstituten auf Zeit gespielt. Unterstützung finden die österreichischen Topbanker dafür im neuen Finanzmarktstabilitätsgesetz, das die Bedingungen an das Management wankender Banken im Gegensatz zum rigiden deutschen Gehaltsmaximum österreichisch-unverbindlich regelt: Die Vergütung für das Management soll so angepasst werden, dass dadurch ein nachvollziehbarer Beitrag vom Management für das betroffene Unternehmen geleistet wird. Offenbar traut sich die Politik bei uns nicht, einen fixen Betrag zu nennen, feixt Thomas Angermair von Dorda Brugger Jordis. Der Wirtschaftsrechtler bezweifelt allerdings auch den Sinn eines solchen Höchstgehaltes, schließlich könne der Staat ohnehin nicht direkt in privatrechtliche Verträge zwischen Aufsichtsrat und Management eingreifen.
Noble Zurückhaltung
Selbiges müssen sich wohl auch die österreichischen Bankenlenker denken. Bank-Austria-Chef Erich Hampel (geschätzte Jahresgage 2007: 1,06 Millionen Euro) und Raiffeisen-Zentralbank-Boss Walter Rothensteiner (1,6 Millionen Euro geschätztes Jahressalär 2007) lassen ausrichten, sie dächten nicht im Traum daran, die Eigenkapitalspritzen aus dem neuen Finanzmarktstabilitätsgesetz in Anspruch zu nehmen, die Frage nach der Rechtmäßigkeit ihrer Bezüge stelle sich folglich nicht. Aus der Erste Bank, deren Chef Andreas Treichl im letzten Jahr mit 4,4 Millionen Euro über achtmal so viel kassiert hat wie das aktuell eingeführte deutsche Gagenmaximum, heißt es zur Gehaltsdebatte lediglich: Kein Kommentar. Auch aus der Volksbank, deren Vorstand Franz Pinkl im vergangenen Jahr nach Schätzungen bescheidene 485.000 Euro eingestrichen hat, war keine Aussage zu bekommen. Aus der Bawag gibt es zwar keine Aussage zur Höhe der Bezüge ihrer Mana- ger, aber immerhin ein paar Debattenbeiträge: Dem Aufsichtsrat, indirekt also den Eigentümern, ist es im Einzelfall überlassen, die Angemessenheit von Managergehältern festzulegen, zu beurteilen und auch zu verantworten, heißt es aus der Bank.
Moralisches Signal
Anschließen kann sich dieser Aussage Claudia Steegmüller, die bei der Wiener Wirtschaftskanzlei enwc für Finanz-und Bankenrecht zuständig ist. Schon jetzt ist in den Entgeltvereinbarungen für Vorstände meist festgelegt, dass sie die Lage des jeweiligen Unternehmens widerspiegeln sollen, so die Juristin. Das zu beurteilen liegt in der Kompetenz des Aufsichtsrates. Und: Selbst wenn Vorstandsverträge oft über mehrere Jahre liefen, seien die Entgeltvereinbarungen oft kurzfristiger orientiert. Auch wenn die deutschen Bestimmungen hierzulande nicht übernommen würden, sende die 500.000-Euro-Grenze zumindest ein moralisches Signal an die österreichischen Aufsichtsräte.
Für Matthias Karmasin wäre das schon mal ein gutes Zeichen. Der Unternehmensethiker der Uni Klagenfurt sieht Vorstand und Aufsichtsrat als Teil eines inneren Kreises, der abgeschottet von der Außenwelt die Gagen immer weiter nach oben treibt. Das Management berufe sich immer auf rechtsgültig abgeschlossene Verträge, so Karmasin, aus meiner Sicht stellt sich hier aber nicht die Frage der Legalität, sondern der Legitimität.
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