Ceta-Entscheidung gefallen:
Was das für Österreich bedeutet

Deutsches Verfassungsgericht billigt vorläufige Anwendung des Freihandelsabkommens

Das deutsche Verfassungsgericht in Karlsruhe hat am Donnerstag entschieden, dass die deutsche Regierung am 18. Oktober der Unterzeichnung des Freihandelsabkommens EU-Kanada (Ceta) zustimmen darf. Es galt abzuwägen, ob das Risiko einer Ceta-Blockade oder einer Verletzung des deutschen Grundgesetzes größer ist. Das Gericht urteilte aber noch nicht, ob der Vertrag verfassungswidrig ist. Für Österreich bedeutet das grünes Licht. Denn Bundeskanzler Christian Kern kündigte an, vor der Entscheidung im SPÖ-Präsidium über eine Zustimmung zu Ceta noch die deutsche Entscheidung abwarten.

von
Grünes Licht - Ceta-Entscheidung gefallen:
Was das für Österreich bedeutet

Die deutsche Bundesregierung kann das Abkommen unterzeichnen, wenn sichergestellt ist, dass Deutschland aus Ceta wieder aussteigen kann, falls es dazu durch ein späteres Urteil gezwungen wird, wie die Nachrichtenagentur AFP zum Urteil schrieb. Dazu kommen laut der Eilentscheidung der deutschen Höchstrichter weitere Maßgaben für die vorläufige Anwendung des Abkommens. Das Urteil sagt noch nichts aus über die Erfolgsaussichten der mit den Eilanträgen verbundenen Verfassungsbeschwerden. Über diese will das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt im Detail verhandeln. Ein Stopp von CETA ist also immer noch möglich. Im Eilverfahren hatten die Richter nur zu prüfen, ob in der Zwischenzeit nicht wiedergutzumachende Nachteile entstehen.

Österreich orientiert sich an Deutschland

Der Spruch des deutschen Verfassungsgerichts ist auch eine Richtschnur für Österreich. "Wenn das Gericht in Karlsruhe Ja sagen würde, dann wäre das mit Sicherheit eine wichtige Entscheidungsgrundlage", sagte Bundeskanzler Christian Kern im Ö1-Morgenjournal. In seiner Partei gibt es Widerstände gegen das geplante Abkommen.

»Für viele Kritiker ist es problematisch, dass Ceta in die politischen Entscheidungsrechte der nationalen Staaten und der Parlamente eingreift«

Die Entscheidung der Höchstrichter in Karlsruhe ist laut Kern deshalb "eine ganz entscheidende, weil dort der Punkt verhandelt wird, der für viele Kritiker so problematisch ist, nämlich dass hier ein bilateraler Vertrag zwischen der EU-Kommission und Kanada in die politischen Entscheidungsrechte der nationalen Staaten und der Parlamente eingreift - und zwar in einer Art und Weise, wie es durch die EU-Verträge nicht gedeckt ist".

Der vereinbarte Zusatztext zum Handelsabkommen ("Beipacktext") sollte jedenfalls ausreichende Rechtsverbindlichkeit haben. "Der rechtliche Status dieser Erklärung muss schon tatsächlich eine Bindungswirkung haben, deshalb stellen wir uns ja auch vor, dass das entsprechend im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird", sagte Kern. Es seien auch entsprechende Rechtsgutachten beauftragt worden, die noch einmal präzise versuchten, die Reichweite dieser Erklärung darzustellen. "Das schaut aus unserer Sicht ganz vernünftig aus, dass das wirklich ein handhabbares Instrument wäre", sagte der Kanzler. Aber es gebe einfach "viele Punkte, die noch offen sind, die wir noch einmal versuchen müssen einer Erklärung zuzuführen".

Was an Ceta kritisiert wird

Für die SPÖ sind drei Bereiche in Bezug auf Ceta zentral:

  1. Private Schiedsgerichte sollen nicht gegen den Willen von Österreich eingeführt werden können.
  2. Die Daseinsvorsorge - Wasserversorgung, Abfallwirtschaft, aber auch sozialer Wohnbau etc. - muss aus Ceta ausgenommen sein.
  3. Es darf nicht zur Absenkung von Standards - Umwelt-, Sozial- und Konsumentenschutzstandards - kommen; dies soll auch für Standards bei den Arbeitnehmerrechten der Internationalen Arbeitsorganisation ILO gelten.

WIRTSCHAFTLICHER NUTZEN
Die EU-Kommission verspricht sich von Ceta mehr Wirtschaftswachstum und Exporte. Fast alle Zölle sollen wegfallen, ebenso bürokratische Hürden. Europäische Exporteure sollen so nahezu eine halbe Milliarde Euro sparen. Die Kommission erwartet, dass die Ausfuhren um etwa 12 Mrd. Euro pro Jahr steigen, und rechnet vor, dass mit jeder zusätzlichen Milliarde 14.000 Jobs entstehen könnten.

Ceta-Gegner befürchten dagegen wegen der wachsenden Konkurrenz massive Jobverluste und verweisen auf Folgen früherer Abkommen.

AUSHÖHLUNG VON SOZIAL- UND UMWELTSTANDARDS
Die Organisation Attac nennt Cetaund TTIP eine Gefahr für europäische Sozial- und Umweltstandards, etwa beim Umgang mit genmanipulierten Lebensmitteln, die in EU-Staaten ausgewiesen werden müssen und mehr Kontrolle unterliegen. Die EU-Kommission weist dies zurück. US-Firmen und kanadische Unternehmen blieben an EU-Standards gebunden, sollten sie auf hiesigen Märkten aktiv werden. Auch an den EU-Regelungen für genmanipulierte Lebensmittel ändere sich nichts.

VORSORGEPRINZIP
Kritiker sehen das in der EU geltende Vorsorgeprinzip bedroht. Es erlaubt Produkte nur, wenn sie für Mensch und Umwelt nachweislich unschädlich sind. Güter können auch vorsorglich vom Markt genommen werden, wenn verfügbare Daten noch keine umfassende Risikobewertung zulassen. In den USA gilt dagegen das Risikoprinzip und damit eine Umkehr der Beweislast: Aufsichtsbehörden müssen nachweisen, dass von einem Stoff eine Gefahr ausgeht.

Kanada nutzt das Vorsorgeprinzip laut deutschem Wirtschaftsministerium "in vielen Fällen" - was die Berliner Regierung für ausreichend hält. Kritikern sind die Formulierungen in Ceta zum Vorsorgeprinzip dagegen zu weich, sie verlangen Klarstellungen.

INVESTITIONSSCHUTZ
Ceta enthält Regelungen zum Schutz von Investitionen. Zunächst war ein Festhalten am alten System privater Schiedsgerichte vorgesehen. Nun ist beabsichtigt, dass ein öffentlicher Investitionsgerichtshof Streitfälle mit Konzernen löst. Kritiker monieren, auch das sei eine "Paralleljustiz" wie in früheren Abkommen.
Das deutsche Wirtschaftsministerium hält die Klauseln in Ceta für einen Fortschritt, lässt aber selbst Skepsis erkennen: "Die Bundesregierung hält spezielle Vorschriften zum Investitionsschutz in Freihandelsabkommen zwischen Staaten mit entwickelten Rechtssystemen weiter für nicht unbedingt erforderlich."

VORLÄUFIGE ANWENDUNG
Ceta muss nach der Unterzeichnung sowohl vom EU-Parlament als auch von den Parlamenten der Mitgliedsstaaten beraten werden. Doch schon nach Zustimmung im Europaparlament sollen vorläufig die Teile in Kraft treten, die in EU-Zuständigkeit fallen. Welche Teile dies konkret sind, wird derzeit noch geprüft.

Ceta-Kritiker sind gegen die vorläufige Anwendung, weil damit die Rechte des deutschen Bundestags beschnitten würden. Ein Bündnis will das per Eilantrag vom deutschen Bundesverfassungsgericht verhindern lassen.

Am 18. Oktober entscheiden die EU-Mitgliedsländer im Gremium der Außenminister, ob sie Ceta gutheißen und welche Teile provisorisch angewendet werden sollen. Ein einzelnes Mitgliedsland - etwa Österreich - kann diese Entscheidung nicht blockieren. Der österreichische Vertreter braucht die einstimmige Unterzeichnungsvollmacht des Ministerrates. Alternativ könnten die EU-Botschafter fünf Tage später diese Entscheidung treffen.
Auf dem EU-Kanada-Gipfel am 27 und 28. Oktober soll das Abkommen dann unterzeichnet werden. Für die EU wird wahrscheinlich Handelskommissarin Malmström den Vertrag signieren.

Kommentare

Nicht einzusehen ist es, dass die EU als Markt von 500 Millionen Menschen wesentlich kleineren Volkswirtschaften die Möglichkeit gibt, am EU-Markt Fuß zu fassen, und den EU-Staaten noch die Bedingungen diktiert. Anders ist es nicht zu verstehen, dass Kanadas Regierung so erpicht darauf ist, dass Ceta rechtsverbindlich für die EU wird, obwohl dann der Schanz mit dem Hund wedeln würde.

Eine Schande, wir sind in Österrreich und nicht in Deutschland.
Das mit den Jobs die entstehen könnten ist eine Lüge. Im Gegenteil, einige werden es sich richten, die Mehrheit der Menschen werden dafür bezahlen und zwar bitter, wenn Standards im Umweltberich gesenkt werden trifft das ALLE, niemand braucht solche Verträge ausser die multinationalen Konzerne und Ihre Günstlinge.

ja.gut. MACHT es.eine bessere hilfe für die FPÖ könnt ihr nicht machen.und euren eigenen untergang auch gleich beschliessen. unfassbar, diese unfähigen politiker.sie vertreten uns nicht sie VERRATEN uns.eine schande

AdLa melden

Gilt in Österreich ein eigenes Gesetz dazu, oder müssen wir uns dem Deutschen beugen. Ist ja egal verkauft sind wir ja sowieso schon.

Henry Knuddi
Henry Knuddi melden

wie hoch war der preis 0,001 € ?

dageier melden

Diese Deutschen reiten alle EU Staaten in den Abgrund und unsere idioten von Politiker springen allesamt mit breiten Grinsen hinterher.

Henry Knuddi
Henry Knuddi melden

das dt. reich war früher grösser, als heute die EU und deswegen müssen sich alle unterordnen ( fehlt noch das kleine stück von ukraine, weissrussland, russland bis ural ) und deswegen brauchen wir handelsabkommen mit der ganzen welt - china kauft dann europ um 1 sack reis .....

Seite 1 von 1