Kaiser-Anklage per
Weisung gestoppt

Der Staatsanwalt wollte den Landeschef anklagen, wurde aber zurückgepfiffen

Bei einer rechtskräftigen Anklage würde er zurücktreten, hat Kärntens SPÖ-Landeshauptmann Peter Kaiser immer betont. Jetzt hat er noch einmal Glück gehabt.

von
Causa Top Team - Kaiser-Anklage per
Weisung gestoppt

Tatsächlich wollte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Kaiser in der sogenannte Top-Team-Affäre vor Gericht stellen. Der Staatsanwalt wurde aber vor wenigen Tagen von der Oberstaatsanwaltschaft zurückgepfiffen. Das geht aus der schriftlichen Weisung hervor, die News vorliegt. Die Oberstaatsanwaltschaft, die weitere Ermittlungen fordert, handelt dabei in Abstimmung mit dem Justizministerium und dem sogenannten Weisungsrat.

Laut Verdachtslage aus dem Ermittlungsverfahren sollen Kaiser, sein früherer Büroleiter und ein weiterer Mitarbeiter rund 140.000 Euro aus Landesgeldern mithilfe von Scheinrechnungen „beiseite geschafft“ haben. Das Geld ging Ende 2009 an die Werbeagentur Top Team, die damals im Besitz der Kärntner SPÖ stand. Ein Teil des eilig ausbezahlten Geldes floss in eine Erste-Hilfe-Kampagne des damaligen Gesundheitslandesrats Kaiser, die erst Monate später startete. Rund 42.000 Euro waren jedoch fast drei Jahre später noch unverbraucht – quasi eine Geldreserve auf Steuerzahlerkosten.

Die Auszahlung erfolgte aufgesplittet auf mehrere Rechnungen mit unterschiedlichen Rechnungstexten. Kaisers damaliger Büroleiter gab in einer Einvernahme an, dass auf diese Weise die notwendige Genehmigung des Finanzlandesrates für Ausgaben von mehr als 40.000 Euro sowie eine Ausschreibung nach dem Bundesvergabegesetz umgangen werden sollte. Kaiser sei dabei aber nicht eingebunden gewesen.

Schon bisher war klar, dass die Frage, was Kaiser wusste, für eine mögliche Untreue seinerseits entscheidend sein würde. Die Oberstaatsanwaltschaft fordert weitere Ermittlungen und hinterfragt ganz grundsätzlich, ob rechtlich gesehen überhaupt eine Untreue vorliegen kann. Für eine solche sei nämlich ein Befugnismissbrauch notwendig. Folgt man der Argumentation, könnten die Mitarbeiter, die die Sache abwickelten, möglicherweise gar nicht formell befugt gewesen sein. Das wäre für alle Beteiligten wohl günstig: Denn ohne Befugnis, gibt es auch keinen Befugnismissbrauch und somit wäre eine Untreue ausgeschlossen.

Alle haben jegliches Fehlverhalten immer bestritten.

Wegen welcher Vorwürfe der Staatsanwalt Kaiser noch anklagen wollte und wie die Oberstaatsanwaltschaft argumentiert, dass der Kauf von Werbegeschenken über Scheinrechnungen auf Landeskosten möglicherweise halb so wild ist, lesen Sie im neuen News.

Kommentare

wieso wundert mich in dieser Bananenrepublik nichts mehr?

Laleidama
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der ehemalie Büroleiter kann aber auch nicht angeklagt werden , weil der ist jetzt KABEG Chef......bleibt nur noch der Kassier STV übrig und der ist auch schon in Pension....

Henry Knuddi
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und der portier, marke türke könnte angeklagt werden

parteilos melden

So ein Zufall aber auch, hmm wer setzt den Weisungsrat schnell zusammen? Man sieht es immer wieder, eine kleine Lehrer wird bei Fehlverhalten entlasssen sowie eine Kindertante ebeneso. Ein LH Frau wurde gleich mal im Vorstand einer Firma gegesehen. Es sind nicht alle gleich, aber es gibt gleicher als gleich!

Henry Knuddi
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gleich = ungleich .....
daher gilt immer ungleich ....


BigBadWolf melden

RotSchwarz untergräbt die Justiz und verspielt den letzten Rest an Glaubwürdigkeit. Wenn Politiker(innen) Narrenfreiheit haben, verkommt der Rechtsstaat zum (Polit-) Kasperltheater!

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