Protokoll entlastet Angeklagte

NEWS: Bei Hausdurchsuchung 2009 gefunden, jetzt erst dem Gericht vorgelegt

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Causa Hypo Alpe Adria - Protokoll entlastet Angeklagte

Das Protokoll stammt vom 18. Jänner 2007 und hält fest, dass die Prüfer der Nationalbank damals zur Einschätzung gekommen seien, dass das Vorzugsaktienmodell (wegen dem heuer Anklage erhoben wurde) „rechtlich halten“ könnte. Und zwar auch, wenn das Modell „nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise sehr fraglich“ sei.

Gefunden wurde das Protokoll bereits bei einer Hausdurchsuchung am 14. Oktober 2009, erst im November 2011 entschied das Oberlandesgericht Graz, welche bei der Hausdurchsuchung sichergestellten Unterlagen tatsächlich beschlagnahmt werden dürfen. Erst am 22. März 2012 habe die Staatsanwaltschaft „einen Teil der beschlagnahmten Datenträger zur Sichtung und Aufbereitung“ abholen können. Durch die „schlechte Datenqualität“ habe man noch einen Sachverständigen beiziehen müssen.

Anwälte der Beschuldigten sind nun der Überzeugung, dass es aufgrund der im Protokoll angeführten Tatsachen gar keine Anklage hätte geben dürfen, da ein rechtlich vertretbares Modell nicht strafrechtswidrig sein könne. Zudem habe die Finanzmarktaufsicht wegen dieser rechtlichen Zulässigkeit auch keine rechtlichen Schritte gegen die Bank oder das Modell gesetzt.

Kommentare

Na dann... ..ist ja eh wieder alles in Butter!

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