Befangenheitsantrag
gegen Buwog-Richterin

Tweets ihres Ehemanns lassen laut Grasser-Anwälten "tiefe Abneigung" erkennen

Am kommenden Dienstag soll im Wiener Landesgericht für Strafsachen der Buwog-Prozess gegen Karl-Heinz Grasser und 14 weitere Angeklagte starten. Grassers Anwälte Manfred Ainedter und Norbert Wess wollen das - sozusagen in letzter Minute - verhindern. Sie haben am Mittwoch einen Ablehnungsantrag gegen Richterin Marion Hohenecker eingebracht, weil bei dieser von Befangenheit auszugehen sei.

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Causa Grasser - Befangenheitsantrag
gegen Buwog-Richterin

Ausschlaggebend dafür sollen Äußerungen von Hoheneckers Ehemann - einem am Landesgericht Korneuburg tätigen Strafrichter - zum Buwog-Verfahren und vor allem zur Person Grassers sein, die dieser über Twitter verbreitet hatte. Rund ein Dutzend Tweets sind in dem Ablehnungsantrag angeführt. Aus diesen ist nach Ansicht der Grasser-Anwälte "eine tiefe Abneigung" des Richters gegenüber dem Ex-Finanzminister ableitbar. Hoheneckers Ehemann habe sich "in massiver Weise an der (medialen) Vorverurteilung" Grassers beteiligt.

"Deutliche Meinung" des Ehemanns

Zugleich stehe fest, dass dieser sich für prominente Fälle seiner Ehefrau besonders interessiere und sich zu diesen eine "deutliche Meinung" bilde, die er "unverblümt" äußere. Dies lesen Ainedter und Wess aus Tweets ab, die der Ehemann nach dem von Marion Hohenecker geleiteten Prozess gegen den Ex-FPÖ-Politiker Peter Westenthaler verbreitet hatte.

»Es besteht konkret die Gefahr der Hemmung einer unparteiischen Entscheidungsfindung durch unsachliche Motive«

Aus all dem schließen die Anwälte, dass die Buwog-Richterin von ihrem Ehemann beeinflusst und die anstehende Hauptverhandlung parteiisch geführt werden könnte. Durch dessen gegen Grasser gerichtete Wortmeldungen "besteht konkret die Gefahr der Hemmung einer unparteiischen Entscheidungsfindung durch unsachliche Motive", betonen Ainedter und Wess. Sie halten eine unvoreingenommene Verhandlungsführung durch Marion Hohenecker für ausgeschlossen.

Ablehnungsantrag wird geprüft

Gerichtssprecherin Christina Salzborn bestätigte der APA den Ablehnungsantrag. "Dieser wird jetzt inhaltlich geprüft. Es ist davon auszugehen, dass der Präsident noch diese Woche darüber entscheiden wird", sagte Salzborn.

Tweets mittlerweile gelöscht

Die gegenständlichen Tweets sind mittlerweile nicht mehr für jedermann einsehbar, der Account wurde geschützt. Dem der APA vorliegenden Ablehnungsantrag zufolge soll Hoheneckers Ehemann im Jänner 2015 getwittert haben: "Sollte #bandion (gemeint: Ex-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, Anm.) der Prozess gg. #grasser zufallen, wenn es denn je einen geben wird, so spricht es sich leichter von Minister zu Minister." Zwei Tage später folgte folgendes Statement: "Grasser-Prozess wartet noch auf Bandion-Ortner, weil Minister einander besser verstehen."

Das seit Oktober 2009 über Youtube abrufbare Musikvideo "Karl-Heinz" der Wiener Liedermacher Christoph und Lollo, das den Ex-Finanzminister aufs Korn nimmt, kommentierte Hoheneckers Ehemann im Februar 2015 mit der Bemerkung "immer noch aktuell!" Zu einer Zeitungsmeldung, Grasser müsse die Nutzung eines Porsche nachversteuern, stellte er im Herbst desselben Jahres "Na dann, jetzt haben sie ihn aber echt dran gekriegt..." fest. Einen im Herbst 2015 im Fernsehen ausgestrahlten Schweizer "Tatort"-Krimi, in dem es um Selbstjustiz ging, weil Straftäter aufgrund einer überlasteten Justiz nicht verurteilt werden konnten, quittierte der Richter mit "Gäb's den #tatort wirklich, wäre #grasser in Lebensgefahr". Dem Tweet waren ein Engel sowie eine Pistole als Emoticons beigefügt.

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