Causa Firtasch - Gericht lehnte spanischen Auslieferungsantrag ab

Urteil nicht rechtskräftig

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Die spanischen Behörden hatten gegen Firtasch einen Europäischen Haftbefehl wegen Verdachts der Geldwäsche und der Bildung einer kriminellen Vereinigung erlassen und einen Auslieferungsantrag (innerhalb Europas: Übergabeantrag) gestellt. Ansuchen der österreichischen Behörden, mehr Informationen zum Tatbestand zu erhalten, seien seit April von der spanischen Justiz unbeantwortet geblieben, erklärte Salzborn. Gegen das Urteil kann nun in den kommenden 14 Tagen Berufung eingelegt werden.

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