Das Vortragen des Erdogan-Gedichts von Satiriker Jan Böhmermann blieb strafrechtlich folglos, doch zivilrechtlich wurden von den 24 Versen viele untersagt. Nur sechs darf der Komiker noch vortragen, da die strittigen Passagen das allgemeine Persönlichkeitsrecht Erdogans im Kernbereich berührten.
Nun dreht Böhmermann den Spieß jedoch um und droht seinerseits eine Klage an. Und zwar gegen Angela Merkel. Die deutsche Kanzlerin habe unmittelbar nach der Sendung damals die Worte als „bewusst verletzend“ bezeichnet, was laut Anwalt Böhmermanns rechtswidrig gewesen sei. Merkel sei für so eine Einordnung nicht zuständig gewesen und habe damit den Grundsatz der Gewaltenteilung verletzt, so ein Schrieb des Anwalts an das Kanzleramt, wie der Berliner „Tagesspiegel“ weiß.
Erklärung gefordert
Denn zu diesem Zeitpunkt wurde bereits ein strafrechtliches Verfahren gegen Böhmermann eingeleitet und die Kanzlerin habe sich als „höchste Vertreterin der Exekutive“ zu dieser Frage öffentlich geäußert und damit „erhebliche Folgen“ ausgelöst. Der Anwalt fordert nun von der Bundeskanzlerin eine Erklärung, in der sie das Aussprechen dieser Worte als rechtwidrig einstufen soll. Ansonsten droht eine Klage. Bis dato gab es von Seiten des Kanzleramtes noch keine Reaktion auf die Vorwürfe.