"Mir wurde ein Kuvert überreicht"

Kärntner Bezirkshauptmann belastet Baumafia: "Habe Gutscheine zurückgewiesen"

In der Causa rund um ein groß angelegtes mutmaßliches Baukartell erhärten sich Hinweise auf Gutscheingeschenke an Kärntner Beamte. Wie berichtet, hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Ermittlungen gegen 27 Amtsträger wegen des Verdachts auf unerlaubte Vorteilsannahme eingeleitet. Diese fanden sich auf "Weihnachtslisten" einer Kärntner Baufirma und sollen Tankgutscheine bzw. Kuverts ohne näher bezeichneten Inhalt bekommen haben.

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Causa Baukartell - "Mir wurde ein Kuvert überreicht"

Wie News in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, bestätigt der Bezirkshauptmann von Villach Land, Bernd Riepan, dessen Name laut Ermittlungsunterlagen auf den Listen auftaucht, nun den Versuch einer solchen Geschenkübergabe. Riepan teilt mit, er habe "zu keinem Zeitpunkt weder von der Firma K. noch von sonst wem Geld oder geldwerten Vorteil – auch nicht in Form von Gutscheinen – angenommen". Hintergrund könne jedoch "eine Begebenheit aus dem Jahr 2013 sein, bei der mir anlässlich eines Weihnachtsbesuches auch ein Kuvert mit Gutscheinen überreicht wurde. Dazu ist festzuhalten, dass ich dieses Kuvert nach Prüfung des Inhaltes mit einer klarstellenden Bemerkung sofort zurückgewiesen haben."

Neben zahlreichen Kärntner Landesbeamten ermittelt die Staatsanwaltschaft auch gegen "unbekannte Täter" der Polizeiinspektion St. Andrä im Lavanttal. Dort sollen laut Weihnachtslisten Geldbeträge gelandet sein.

Zwei Asfinag-Mitarbeitern wiederum sollen laut Listen im Jahr 2015 jeweils ein Kuvert mit nicht näher bezeichnetem Inhalt bekommen haben. Der Autobahnbetreiber teilte auf News-Anfrage mit, dass man Kenntnis von den Ermittlungen habe: "Die Asfinag hat eine interne Untersuchungsgruppe installiert, um den Sachverhalt zu prüfen."

Die Asfinag gilt laut vorliegenden Ermittlungsunterlagen als eine der möglichen Hauptgeschädigten des mutmaßlichen Baukartells. Nun kündigt die staatliche Firma an, sich dem Strafverfahren über eine externe Anwaltskanzlei als sogenannte Privatbeteiligte anzuschließen. Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen werde geprüft.

Für alle Betroffenen gilt in vollem Umfang die Unschuldsvermutung.