"Postenschacher in Österreich
besonders ausgeprägt"

Die Casinos-Austria-Affäre erhitzt derzeit die Gemüter - Postenschacher scheint in Österreich seit Langem üblich zu sein. Anwalt und Transparency-International-Vorstand Georg Krakow erklärt, warum das so ist und welche Maßnahmen es dagegen gibt

von Casinos-Affäre - "Postenschacher in Österreich
besonders ausgeprägt" © Bild: News/Herrgott

Im internationalen Vergleich gesehen: Wie schlimm ist es hierzulande um die politische Einflussnahme bei Postenbesetzungen in staatsnahen Unternehmen bzw. Organisationen bestellt?
Postenschacher ist in Österreich offenbar besonders ausgeprägt. Seit dem Proporzsystem in den 1950er-und 60er- Jahren wurden Posten und Pöstchen fein säuberlich zwischen den relevanten Parteien aufgeteilt. Das hat sich zwar gebessert, gibt es heute aber nach wie vor. Gäbe es ein internationales Postenschacher-Ranking, würde Österreich nicht besonders gut abschneiden -auch nicht im Europavergleich, wo etwa skandinavische Länder deutlich besser sind und Österreich im Mittelfeld liegt.

Woran liegt das?
Ein Mitgrund ist auch die Kleinheit des Landes, wo jeder jeden kennt. Generell kann man sagen, überall dort, wo der Rechtsstaat schwach ist und wo es wenig öffentliche Kontrolle und Intransparenz im Staat gibt, können derartige Jobbesetzungen oder auch Korruption gedeihen. Mehr Transparenz und eine ausführliche Dokumentation bei Postenbesetzungen würden sicherlich Abhilfe schaffen.

Wie könnte mehr Transparenz erreicht werden?
Wenn Amtsträger oder öffentliche Funktionäre in solche Vorgänge involviert sind, so sollten sie ausführlich begründen, warum sie sich für einen Kandidaten oder eine Kandidatin aussprechen oder nicht. Eine öffentliche Begründung hätte da auch einen präventiven Effekt. Wenn heute die Einstellung von Strafverfahren veröffentlicht werden kann, spricht auch nichts dagegen, solche Begründungen öffentlich zu machen.

Wären auch Kandidatenhearings oder die Veröffentlichung von Bewerbungsunterlagen sinnvoll?
Hearings sind sicher gut, aber kein Allheilmittel. Sie sind letztlich immer auch nur eine Momentaufnahme. Und die Veröffentlichung von Bewerbungsunterlagen wäre wohl schwierig; denn da geht es auch um persönliche Daten, Zeugnisse und so weiter.

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Wie lange sollte so eine Begründung sein?
Das sollten schon zwei bis drei Seiten Text sein, auf denen dargestellt wird, warum jemand vorgeschlagen wird. Die Verantwortlichen für die Jobbesetzung machen sich ja ihre Gedanken dazu und die sollten hier formuliert werden.

Im Fall bei den Casinos Austria zielten die Gedanken dazu möglicherweise auf ein Gegengeschäft in Form von Glücksspiellizenzen ab
Würden die niedergeschriebenen Gedanken so einen Verdacht bestätigen, wäre wohl jedem sofort klar, dass so etwas nicht geht.

Zu den genannten Verdachtsmomenten existierten Chatprotokolle. Inwieweit haben die Beweischarakter vor Gericht?
Chatprotokolle haben denselben Beweischarakter wie E-Mails, SMS oder Briefe -sie sind rechtlich zu würdigen und zu interpretieren. Deshalb braucht es dazu unbedingt auch Befragungen, damit man sieht, wie schlüssig die Erklärungen derjenigen, die sie geschrieben haben, sind.

»Nicht alles, was kein Geständnis ist, ist eine bloße Schutzbehauptung«

Manche Erklärungen von involvierten Personen dazu klingen wie Schutzbehauptungen.
Da muss man vorsichtig sein. Nicht alles, was kein Geständnis ist, ist eine bloße Schutzbehauptung. Man sollte solche Erklärungen nicht von vornherein verwerfen, aber kritisch hinterfragen.

Der Verdacht "Posten gegen Glücksspiellizenzen" ist aber doch etwas anderes als eine Postenbesetzung, bei der sich jemand vielleicht später einmal ein Wohlwollen von dem, der den Job bekommen hat, erwartet.
So etwas fällt laut Strafgesetzbuch ins Feld der Korruption. Da würde es sich um den Austausch eines Vorteils gegen eine Amtshandlung handeln. Dabei ist es unerheblich, ob es auch dazu gekommen ist. Schon das Versprechen, Anbieten oder Fordern ist strafbar.

Wie hoch ist der Strafrahmen dafür?
Der beträgt ein bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe, wenn der Vorteil 50.000 Euro übersteigt.

Bei politischen Postenbesetzungen taucht immer wieder der Verdacht von freundlichem Verhalten des jeweiligen Managements gegenüber einer Partei bei Sponsorings oder Inseratenvergaben bzw. der von undurchsichtigen Zuwendungen über ebenso undurchsichtige Kanäle auf.
Das ist auch der Grund, warum Transparency International sagt, die Parteienfinanzierung muss viel stärker kontrolliert werden. Auch zum Schutz der Parteien - damit sichergestellt ist, dass man sie bzw. Gesetze nicht kaufen kann. Die letzte Änderung des Gesetzes zur Parteienfinanzierung mit der Herabsetzung von Spenden auf 7.500 Euro pro Person und Jahr zielte genau darauf ab, Großspenden zu unterbinden.

Wurde das Gesetz nicht zu wenig nachgeschärft, wie allgemein kritisiert wird?
Die Frage der politischen Vorfeldorganisationen, über die Finanzierungen laufen können, ist weiter offen. Die gehört dringend gelöst, weil sie ein Schlupfloch darstellt. Auch die fehlenden Kontrollmöglichkeiten durch den Rechnungshof sind ein Problem. Derzeit darf der im Wesentlichen ja nur die Richtigkeit der vorgelegten Zahlen prüfen. Das ist nicht ausreichend. Parteien werden überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert und deshalb ist es ein legitimes Interesse der Öffentlichkeit, wissen zu wollen, welche Einnahmen die Parteien haben und wofür sie dieses Geld ausgeben.

Der Rechnungshof darf zudem nur Unternehmen prüfen, bei denen der Staat zumindest einen Anteil von 50 Prozent hat. Wäre ein Prüfrecht auch für Unternehmen mit einem öffentlichen Anteil ab 25 Prozent nötig?
Ich halte eine solche Absenkung der Schwelle auf 25 Prozent für gerechtfertigt. Überall, wo der Staat das Recht hat, Posten zu besetzen, sollte eine Kontrolle durch den Rechnungshof möglich sein. Außerdem: Was in einigen Bundesländern wie z. B. der Steiermark möglich ist, sollte auch auf Bundesebene möglich sein.

Politiker sind in der Regel ja keine Manager. Sollte die Politik bei Postenbesetzungen nicht überhaupt außen vor bleiben?
Man kann sich natürlich die Frage stellen, welche Beteiligungen der Staat tatsächlich braucht -beispielsweise eine an einem Glücksspielunternehmen wie den Casinos Austria. Wenn die Antwort Ja lautet, wäre es sinnvoll, die Besetzung von wirtschaftlichen Spitzenpositionen möglichst weit weg von der Politik durchzuführen. Denn Manager haben die gesetzliche Vorgabe, bei ihrer Tätigkeit das Wohl des Unternehmens zu berücksichtigen.

Sollte das auch für Unternehmen mit 100 Prozent Staatsanteil gelten, wo der zuständige Minister über die Hauptversammlung quasi die Letztentscheidung hat?
Auch da ist das argumentierbar. Es geht da ebenfalls um eine Trennung der Interessen des Staates -etwa an Infrastruktur - von denen des Unternehmens. Immer wenn die Politik Einfluss hat, ist die Situation schwierig, was schon allein mit den Funktionen der involvierten Personen zu tun hat. Der Minister hat die legitime Aufgabe, Regierungspolitik umzusetzen, das Unternehmen aber muss nach wirtschaftlichen Kriterien geleitet werden. Staatliche Interessen können da ja mit regulatorischen Ansätzen durchgesetzt werden.

Die Neugestaltung der ÖBAG, der Gesellschaft, in der die wichtigsten staatlichen Beteiligungen gebündelt sind, hatte aber den gegenteiligen Zweck - nämlich einen stärkeren Einfluss des Staates auf die Unternehmen zu ermöglichen. Und die Ausschreibung für den ÖBAG-Vorstand war so formuliert, dass sie offenbar genau auf den Generalsekretär im Finanzministerium und vormaligen Mitarbeiter mehrerer ÖVP-Minister zugeschnitten war.
Schon vor Jobausschreibungen wäre mehr Transparenz wünschenswert. Nämlich bei der Definition des Anforderungsprofils unter Einbeziehung unterschiedlicher Personen, die ausführlich und länger darüber diskutieren. Das Ergebnis wäre wohl zweifellos besser, als wenn das Profil im stillen Kämmerlein erstellt wird. So eine Vorgangsweise könnte man auch in einem Gesetz festschreiben.

Ist die ÖBAG-Neugestaltung vor dem Hintergrund eigentlich gelungen?
Man muss zwischen strategischen Interessen eines Staates und dessen regulatorischen Kompetenzen unterscheiden. Aber grundsätzlich sollte auch ein Konstrukt wie die ÖBAG möglichst politikfern sein. Unternehmen sind Unternehmen und nach GmbH-oder AG-Recht zu führen und nicht nach politischen Gesichtspunkten. Wir kommen -abgesehen von der Nationalbank -auch ohne staatliche Banken aus, weil es strenge Regularien gibt. Norwegen zum Beispiel hat so eine Trennung von der Politik mit seinem Staatsfonds ziemlich gut hinbekommen. Und auch bei der Österreichischen Nationalbank ist es gelungen, gewisse Entscheidungen von der Politik zu entkoppeln.

Na ja, Sie haben ja auch im Auftrag des Nationalbank-Direktoriums die Personalentscheidungen des als FPÖ-nah geltenden neuen Gouverneurs untersucht.
Es war eine externe Recht-und Complianceprüfung und sie hat einen knappen Monat gedauert. Mehr kann und möchte ich nicht sagen, weil ich als Anwalt zur Verschwiegenheit verpflichtet bin.

Danach wurden die umstrittenen Entscheidungen rückgängig gemacht und der Anwalt des Gouverneurs soll sich über Sie bei der Anwaltskammer beschwert haben.
Ich sehe dem gelassen entgegen.

Apropos Wohl des Unternehmens: Ist es Untreue, wenn dem Unternehmen durch die vorzeitige Ablöse von Topmanagern durch den Aufsichtsrat ein finanzieller Schaden entsteht?
Das hängt auch vom Motiv ab. Natürlich können Vorstände vorzeitig abgelöst werden; aber nur aus einem hinreichenden sachlichen Grund. Es stellt sich dann vielleicht die Frage, ob die Kosten der Ablöse verhältnismäßig sind. Möglich ist auch, dass Vereinbarungen zwischen einzelnen Aktionärsgruppen dabei mitspielen. Etwa wenn dadurch Friede zwischen diesen Gruppen gewährleistet wird. Das ist für das Unternehmen besser als ein Kriegszustand. Wenn danach wieder Ruhe einkehrt, kann der finanzielle Aufwand gerechtfertigt sein.

Vor der Bestellung des neuen Finanzvorstandes der Casinos Austria wies der beauftragte Personalrecruiter auf dessen fehlende Qualifikation hin. Kann nicht auch ein nicht geeigneter bzw. unfähiger Manager das Unternehmen schädigen?
Ja, kann er. Leistung und Gehalt müssen jedenfalls adäquat sein. Es geht aber nicht nur um den materiellen Vorteil; es gibt auch immaterielle Vorteile. Nämlich dann, wenn das berufliche Fortkommen des Betroffenen dadurch gefördert wird, oder er so einen Posten normalerweise nicht bekommen würde. Für mich ist es aber in dem Fall nur ein Nebenschauplatz, ob der Finanzvorstand geeignet ist oder nicht.

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Wenn fehlende Qualifikationen vom Chef des Aufsichtsrats anderen Mitgliedern vorenthalten werden -ist das eine Untreue zum Nachteil des Unternehmens?
Das lässt sich nicht verallgemeinern. In so einem Fall muss man die Verantwortlichkeit jeder einzelnen involvierten Person für sich klären. Bei Untreue geht es immer um den wissentlichen Befugnismissbrauch in Hinblick auf die Vermögensverfügung. Es braucht einen Schaden. Das ist hier fraglich.

Sollte es sich doch um ein Untreuedelikt handeln: Wie hoch ist da der Strafrahmen?
Ab einem Schaden von 300.000 Euro zehn Jahre Freiheitsstrafe, so wie bei Korruption. Darunter bis zu drei Jahre oder eine Geldstrafe.

Jetzt wird auch gefordert, Postenbesetzungen aus der Vergangenheit zu untersuchen. Wie lange könnte man hier zurückschauen?
Gesetzt den Fall, es ginge dabei um Untreue oder Korruption, wäre die Verjährungsfrist zehn Jahre; also bis 2009 zurück.

»Die WKStA macht auch Fehler, aber sie ist wichtig für Österreich«

Die Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die bei den Casinos ermittelt, ist immer wieder Kritik ausgesetzt. So auch jetzt. Hat sich die WKStA bisher dennoch bewährt?
Deren Einführung vor zehn Jahren, die auch von der OECD gefordert wurde, hat sich auf jeden Fall bewährt. Sie beschäftigt sich mit den unterschiedlichsten Korruptionsfällen und das ist nicht nur aus Sicht von Transparency International gut. Sie hat keine angenehme Rolle bei der Aufarbeitung solcher Fälle und dass sie immer wieder Kritik einstecken muss, gehört zum Berufsbild sozusagen dazu. Die WKStA macht auch Fehler, aber sie ist wichtig für Österreich.

Es gibt jetzt eine parlamentarische Sondersitzung zur Casinos-Affäre und auch ein U-Ausschuss ist geplant. Macht das Sinn?
Beides sind Instrumente der Kontrolle und daher sinnvoll -wenn sie sachlich geführt werden. Ein U-Ausschuss kann sich mit der politischen Verantwortung auseinandersetzen. Ein Vorbild dafür sind für mich die U-Ausschüsse des deutschen Bundestags, die es schaffen, trotz politischer Auseinandersetzungen die Verantwortung sachlich aufzuarbeiten.

Abschließend ein Blick vom Ibiza-Video bis zur Casinos- Affäre: Welches Sittenbild gibt Österreich da ab?
Ein kleines Beispiel dazu: Eine Bekannte von mir, die vor 20 Jahren nach Kanada ausgewandert ist, hat mich angerufen und gefragt: "Was ist denn bei euch los? Solche Fälle ziehen international Kreise und geben überhaupt kein gutes Bild ab. Und wie man damit umgeht, hat auch Einfluss auf die Qualität des österreichischen Wirtschaftsstandorts.

ZUR PERSON: Der gebürtige Oberösterreicher (53) ist Jurist, trat 1998 in die Justiz ein und war zuerst Richter. Ab 2004 arbeitete er als Staatsanwalt bzw. Oberstaatsanwalt in Wien. Er bearbeitete prominente Fälle wie Parmalat, Amis und BBAG und war Ankläger im Fall Bawag. Von 2009 bis 2011 war er Kabinettschef im Justizministerium. Seit 2011 ist er Partner bei der Anwaltskanzlei Baker McKenzie und seit 2017 auch Vorstand der Antikorruptionsorganisation Transparency International

Das Interview ist ursprünglich in der Printausgabe von News erschienen.