BVT-U-Ausschuss
ist auf Schiene

Zweite Nationalratspräsidentin Bures führt den Vorsitz

Der Untersuchungsausschuss zum BVT (Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) ist auf Schiene. Gleich nach der Einsetzung durch das Nationalratsplenum konstituierte sich das 18-köpfige Kontrollgremium Freitagabend.

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Den Vorsitz führt die Zweite Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ). Präsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) lässt sich vertreten, weil er zuvor selbst Innenminister war.

Außerdem leitet der kraft Gesetz zum U-Ausschuss-Vorsitz berufene Nationalratspräsident schon den ebenfalls konstituierten neuen Eurofighter-U-Ausschuss. Die beiden jetzt eingesetzten Ausschüsse sind die 22. und 23. parlamentarische Untersuchung in der Zweiten Republik. Der BVT-U-Ausschuss ist der dritte, der von einer Parlaments-Minderheit (SPÖ, NEOS und Liste Pilz) eingesetzt wurde. Bures war - damals noch als Nationalratspräsidentin - schon Vorsitzende im Hypo-U-Ausschuss.

Wer dem Kontrollgremium angehört

18 Abgeordnete werden dem Verdacht der politisch motivierten Einflussnahme auf das BVT in den vergangenen zehn Jahren nachgehen. Die ÖVP nominierte die sechs Mandate Werner Amon, Gabriel Obernosterer, Johanna Jachs, Gabriela Schwarz, Nikolaus Prinz und Friedrich Ofenauer, die SPÖ Kai-Jan Krainer, Maurice Androsch, Muna Duzdar, Jörg Leichtfried und Angela Lueger. Für die FPÖ sind Hans-Jörg Jenewein, Werner Herbert, Günther Kumpitsch, David Lasar und Christian Ries dabei, für die NEOS Stephanie Krisper und für die Liste Pilz Alma Zadic. Sc

Zu Schriftführern wurden Johanna Jachs (ÖVP), Jörg Leichtfried (SPÖ) und Werner Herbert (FPÖ) gewählt. Verfahrensrichter ist Eduard Strauss (Oberlandesgericht Wien), sein Stellvertreter ist Wolfgang Pöschl, ehemaliger Vizepräsident des OLG Wien. Über die Einhaltung der Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftspersonen werden die Rechtsanwälte Arthur Mikesi als Verfahrensanwalt und Wolfgang Schupfer als dessen Stellvertreter wachen.

So lange kann der U-Ausschuss dauern

Dauern kann ein U-Ausschuss laut Verfahrensordnung grundsätzlich 14 Monate, er kann aber auf bis zu 20 Monate verlängert werden.

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