Lansky schimpft
und will wenig sagen

Im BVT-Untersuchungsausschuss waren am Mittwoch erstmals Belastungszeugen als Auskunftspersonen geladen, unter ihnen der Anwalt Gabriel Lansky.

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BVT-U-Ausschuss - Lansky schimpft
und will wenig sagen

Anwalt Gabriel Lansky hat in seinem Eingangsstatement als Auskunftsperson im U-Ausschuss zur BVT-Affäre heftige Kritik an den Vorgängen seine Kanzlei betreffend geführt und angekündigt, sich in weiten Bereichen der Aussage entschlagen zu wollen.

Zum Hintergrund: Zu den Vorwürfen in der BVT-Causa gehört, dass das Bundesamt Akten der Kanzlei Lansky nicht gelöscht habe, obwohl dies eigentlich gefordert gewesen sein soll. Was Lansky jetzt noch mehr erbost, ist, dass diese Akten dem Ausschuss mit niedriger Geheimhaltungsstufe übermittelt wurden.

Lansky ärgert sich, das Ermittlungen nicht früher starteten

Lansky ärgerte sich auch, dass die Ermittlungen in der Affäre erst mit dem Wechsel zum neuen Innenminister (Herbert Kickl/FPÖ) begonnen wurden. Dass vorher (unter einem VP-Minister) nichts getan wurde, solle sich der Ausschuss ansehen, regte der SP-nahe Jurist an. Sich bzw. seine Kanzlei bezeichnete er als mögliches Opfer von Strafhandlungen. Dazu komme nun auch, dass der Schutz der Daten seiner Kanzlei durch BVT, Justizministerium und Nationalrat beträchtlich in Mitleidenschaft gezogen worden sei.

Schon zu Beginn der Befragung durch den Verfahrensrichter zeigte sich, dass die kommenden Stunden schwierig werden dürften. Denn Lansky will sowohl zur Datenverwendung als auch zur Razzia im BVT nicht aussagen - damit zu jenen beiden Punkten, die ihn betreffen. Er beruft sich auf seine anwaltliche Schweigepflicht, umso mehr als er in dem Fall auch noch seine Gesellschaft vertritt und von der nicht entbunden worden sei, so der von Promi-Verfassungsrechtler Heinz Mayer begleitete Rechtsanwalt.

Lansky verweigert de facto die Aussage

Lansky hat sich entschlossen, die Aussage praktisch durchgehend zu verweigern. Das hielt den Verfahrensrichter und die Abgeordneten nicht davon ab, alle für sie relevanten Fragen zu stellen, da sie eine andere Rechtsmeinung vertreten. Genutzt hat das freilich wenig, denn Lansky antwortete inhaltlich monoton und teils mit überheblichem Unterton, dass er in der Causa nicht aussagen werde wegen seiner anwaltlichen Tätigkeit in dem Fall. "Leider Gottes" sei er von seiner eigenen Anwalts-GmbH nicht befugt worden, vor dem U-Ausschuss Angaben zu machen, so "Rechtsstaatsfanatiker" Lansky.

Immerhin, einige wenige Antworten gab es doch, beispielsweise die, dass er keinerlei Beziehungen zu den Innenministeriumsspitzenbeamten Peter Goldgruber und Udo Lett habe. Zur Erinnerung: die zuständige Staatsanwältin Ursula Schmudermayer hatte im Ausschuss berichtet, dass Lansky ihr einen Besuch Goldgrubers (mit Belastungsmaterial) angekündigt habe.

Auf die Fragen von Listengründer Peter Pilz, ob er jetzt ein Verbündeter der FPÖ sei, reagierte Lansky ein wenig verärgert. Jeder wisse, wo er stehe. Dass er froh ist, dass man sich unter dem neuen Innenminister nun der Causa annehme, hatte Lansky schon in seinem Eingangsstatement kundgetan. Die Frage der SPÖ-Abgeordneten Angela Lueger, ob er Herbert Kickl (FPÖ) kenne, beantwortete er präpotent: "Den Namen habe ich schon gehört."

Ob er bei Wahlkampfsitzungen der SPÖ die BVT-Causa betreffend dabei gewesen sei, wollte der Rechtsanwalt nicht sagen. Das gehe Pilz nichts an.

Beugestrafe offen

Rechtsanwalt Gabriel Lansky hat wie erwartet bis zum Schluss seine Position durchgehalten, dass er kaum Fragen zur Causa beantwortet. Ob er nun mit einer Beugestrafe "bedroht" wird, muss die Vorsitz führende Präsidentin Doris Bures (SPÖ) nach Beratung mit dem Verfahrensrichter entscheiden. Diese Möglichkeit hat sie jedenfalls schon bei der Befragung betont, ebenso eine weitere Ladung.

Sollte sie sich dazu entscheiden, eine Beugestrafe zu beantragten, müsste ein entsprechender Antrag an das Bundesverwaltungsgericht gestellt werden, der dann innerhalb von zwei Wochen entscheiden soll. Allzu schmerzhaft wäre die Buße für den gut situierten Anwalt wohl nicht. Als Maximalwert sind 1.000 Euro vorgesehen. Verfahrensrichter Eduard Strauss machte am Dienstagabend klar, dass aus seiner Sicht Lansky sein Aussageverweigerungsrecht zu weit fasse. Die Fraktionen werden voraussichtlich morgen nach den Befragungen in der Sache beraten und möglicherweise entscheiden.

Das einzige, was Lansky in der mit Unterbrechungen rund dreistündigen Befragung immer wieder kundtat, war, dass er die unter Generalsekretär Peter Goldgruber eingeleiteten Untersuchungen in der Causa BVT begrüßt habe. Warum Goldgruber sich hier engagiert habe, wisse er nicht, interessiere ihn auch nicht.

Der morgige U-Ausschuss-Tag wird mit dem früheren Verfassungsschutz-Chef Gert-Rene Polli eröffnet. Ihm folgen dann zwei Beamte aus dem BVT, die vor der Staatsanwaltschaft in der Causa ausgesagt haben.

Belastungszeugen bringen wenig Erleuchtung

Im BVT-Untersuchungsausschuss sind am Dienstag auch erstmals Belastungszeugen zu Wort gekommen. Viel Erhellendes trugen die beiden mittlerweile aus dem Bundesamt ausgeschiedenen Beamten nicht bei. Neu ist, dass Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) mit einer der Auskunftspersonen vor deren Aussage vor der Staatsanwältin Kontakt hatte.

Der Ressortchef tat dies selbst kund und zwar in einer Anfragebeantwortung an die NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper. Um wen es sich handelt, wurde dann rasch klar. Denn schon die erste Auskunftsperson des heutigen Tages erklärte, auf eigenen Wunsch mit dem Innenminister zusammengetroffen zu sein.

Bei der Frau handelt es sich um eine Analystin aus der Asien-Abteilung im BVT, die offenbar mit ihrer persönlichen Rolle im Bundesamt unglücklich war und die sich gemobbt fühlte. Die Ehefrau des Generalsekretärs im FPÖ-geführten Außenministerium war freilich eigenen Angaben zu Folge enttäuscht, dass Kickl sich für sie nur wenige Minuten Zeit genommen und sie an Generalsekretär Peter Goldgruber weitergegeben habe.

Trunkenheit und schlechte Englischkenntnisse

Dieser habe dann in ihren Aussagen strafrechtlich relevante Fakten erkannt und sie zur Staatsanwältin weitergeschickt. Freilich: Vor dem Ausschuss hatte Frau P. wenig konkretes aufzuwarten. Am deutlichsten wurde sie noch, als sie ihrem ehemaligen Chef, der mittlerweile entlassen wurde, vorwarf, bei offiziellen Terminen betrunken gewesen zu sein und über schlechte Englischkenntnisse zu verfügen. So habe er einmal einen Rehbraten mit "Bambi-Meat" übersetzt. Außerdem legte sie Ausdrucke aus einer Whatsapp-Gruppe in ihrer Abteilung vor, wo Nacktbilder und Fotos mit fragwürdigem Humor verschickt worden waren.

Eingestellt worden war die Wirtschaftspsychologin im BVT von Martin W., dem früheren Leiter einer der größten Abteilungen des Bundesamts, der als namhaftester und vor allem hochrangigster Zeuge gilt. Vermutet wird seit langem, dass er jenes ominöse Konvolut mit Vorwürfen verfasst hat, das letztlich die gesamte Affäre ins Rollen gebracht hat. Vor dem Ausschuss pochte W. jedoch mehrmals darauf, nichts mit dem Dokument zu tun gehabt zu haben.

Krankenstand und Karenzierung

Überhaupt legte er seine Rolle im Ausschuss eher passiv an. Zwar sagte W., dass er BVT-Chef Peter Gridling Informationen weitergeleitet habe, wonach Akten (u.a. des Anwalts Gabriel Lansky, Anm.) nicht sicher seien und dieser nichts gemacht habe, obwohl bei diesem und nicht bei ihm eine Anzeigepflicht bestanden hätte. Von sich aus ist W. aber nach eigenem Bekunden nicht ans Innenministerium in der Causa herangetreten. Vielmehr sei er mit Generalsekretär Goldgruber nur insofern zusammengekommen, als es um seinen langen Krankenstand bzw. eine von ihm gewünschte Karenzierung ging. Da habe ihn der Spitzenbeamte auch gefragt, ob er das Konvolut verfasst habe und man habe allgemein über den Verfassungsschutz gesprochen. Später sei er dann eben von der Staatsanwältin vorgeladen worden. Sich selbst vorzuwerfen hatte W. nichts, habe er doch versucht, Missstände abzustellen und den gesetzeskonformen Zustand wieder herzustellen.

Von beiden Auskunftspersonen unterstrichen wurde, dass man mündlich von der Amtsverschwiegenheit entbunden worden sei, bevor die Aussagen vor der Staatsanwaltschaft getroffen wurden. Wäre es anders gewesen, hätten die Aussagen nicht verwertet werden dürfen. Dieses Thema beschäftigt die Abgeordneten im Ausschuss seit Wochen, nachdem keine schriftliche Entbindung vorliegt.

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