Hitziger Schlussakt
im BVT-U-Ausschuss

Früherer IT-Experte der Staatsanwaltschaft lieferte sich Schlagabtausch

Vor der Weihnachtspause hat der BVT-Untersuchungsausschuss am Donnerstag noch einmal eine hitzige Zeugenbefragung geliefert: Nikola Knezevic, früherer IT-Experte der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, verteidigte vehement die Möglichkeit einer Fernlöschung von Daten und damit den Grund für die kurzfristige Razzia im Verfassungsschutz. "Die Annahme ist eine Tatsache in der IT."

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Geheimdienste - Hitziger Schlussakt
im BVT-U-Ausschuss

Knezevic war bis September als IT-Experte für die WKStA tätig - "die Justiz zahlt nicht so gut wie die Wirtschaft", erklärte er. Die Fragen der Abgeordneten drehten sich um eine Besprechung von Knezevic mit dem früheren BVT-Datenforensiker Anton H., der in der Causa BVT als Belastungszeuge aufgetreten war. H. warnte dabei vor der Möglichkeit einer "Fernlöschung" von Daten quasi per Knopfdruck - im U-Ausschuss blieb er zwar später bei seiner Darstellung, räumte allerdings ein, dass er kein IT-Experte sei und dass er sein Wissen teilweise aus Google bezog. Der Staatsanwaltschaft dienten seine Aussagen jedenfalls als maßgeblicher Grund für die kurzfristige Hausdurchsuchung, die mittlerweile als rechtswidrig beurteilt worden ist.

Bei dem Gespräch mit dem Belastungszeugen sei auch Staatsanwältin Ursula Schmudermayer anwesend gewesen, sagte Knezevic. NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper zeigte sich verwundert, widerspreche dies doch dem bisherigen Kenntnisstand. Knezevic blieb trotz mehrmaliger Nachfrage dabei.

Externe Datenlöschung: "Das ist nicht Neues"

Generell reagierte Knezevic auf die Fragen der Mandatare meist patzig und lieferte sich mit allen Fraktionen bis auf die FPÖ einen Schlagabtausch nach dem anderen. Die Möglichkeit einer Löschung von Daten von außen sei eine "Tatsache", betonte der Techniker. Das funktioniere ja bei jedem Smartphone, wenn man es verliere. "Das ist nichts Neues." Zumindest den Systemadministratoren sei eine Fernlöschung möglich.

Es gehe darum, ob jemand rein theoretisch einen Ordner mit zwei Pdf-Dateien "verschwinden lassen kann" - allein wenn diese Möglichkeit bestehe, müsse man dies bei einer Hausdurchsuchung verhindern, argumentierte Knezevic. Dass im BVT doch jeder Zugriff protokolliert wird, ließ Knezevic nicht gelten: Als Systemadministrator habe man auch die Möglichkeit, die Protokollierung zu ändern oder zu löschen - einer der Beschuldigten sei Domainadministrator gewesen, der alle Rechte habe. "Da kann ich mich auf die Protokollierung nicht verlassen." Ein Experte des BVT hatte am Mittwoch im U-Ausschuss erklärt, dass die Manipulation des Protokolls unrealistisch sei, weil es Monate dauern und enorme Ressourcen brauchen würde.

Systemadministratoren im Visier

Die bloße Information, dass etwas gelöscht wurde, sei zudem wertlos, befand Knezevic jedenfalls. Auch den Einwand der ÖVP-Abgeordneten Tanja Graf, dass es im BVT Back-ups gebe, wischte er vom Tisch. Er bezweifle, dass es von allen Rechnern Back-ups gebe. Er habe H. danach gefragt, aber der habe es nicht gewusst - und eine Frage, auf die er "keine Antwort" bekomme, brauche er auch nicht in seinem Besprechungsprotokoll vermerken, befand er zum Unmut mehrerer Abgeordneter.

Auch dass Zeuge H. selbst sagt, dass er kein IT-Experte sei, stört Knezevic nicht: Ihm sei es um die Hauptinformation von H. gegangen, wer Systemadministrator im BVT sei - darunter eben einer der Beschuldigten. Die Namen dieser Berechtigten hat er allerdings nicht aufgeschrieben, wie er auf Befragen des erstaunten SPÖ-Fraktionsführers Kai Jan Krainer einräumte.

Die Suche nach den Beweisstücken

Welche konkreten Beweisstücke bei der Razzia gesucht wurden, sei in der Hausdurchsuchungs-Anordnung gestanden - welche das waren, konnte Knezevic im Ausschuss aber nicht mehr sagen. Seine Frage bei der Hausdurchsuchung, ob noch irgendwo Daten des Rechtsanwalts Gabriel Lansky gespeichert seien, sei verneint worden. Den kolportierten Plan, die ganze Serverlandschaft im BVT abzubauen, dementierte Knezevic: "Das wäre meiner Meinung nach auch völlig hirnrissig."

Der IT-Experte führte jedenfalls auch eine Grobsichtung der beschlagnahmten Datenträger durch. Wenn man zum Beispiel nur Urlaubsfotos finde, entscheide die Staatsanwältin, ob man die Datenträger sofort zurückgibt.

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