Mir wern an
Richter brauchen

Buwog-Prozess. Ist die Richterin, die sich seit Monaten in den Akt einliest, überhaupt zuständig?

von Stefan Melichar © Bild: News/Ian Ehm

Kommende Woche wird es spannend: Acht Jahre nach Start der Buwog-Ermittlungen soll der Prozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und zahlreiche Mitangeklagte - von Walter Meischberger bis Peter Hochegger -beginnen. Alle bestreiten sämtliche Vorwürfe. Doch auf einmal steht ein großes Fragezeichen über dem wohl wichtigsten Korruptionsverfahren der Zweiten Republik: Ist die Richterin, die sich seit Monaten in den Akt einliest, überhaupt zuständig? Wenn nicht, verschiebt sich die Hauptverhandlung weit in das Jahr 2018 hinein.

Wie ist es möglich, dass diese Frage nicht längst geklärt ist? Hier stolpert die Justiz über ihre eigenen Regeln. Üblicherweise ist es so, dass jemand, der in mehreren Fällen angeklagt ist, immer vor demselben Richter landet. Einer der Buwog-Angeklagten -Ex-Immofinanz-Boss Karl Petrikovics - hat seit Längerem ein zweites Verfahren am Hals. Als die Buwog-Anklage rechtskräftig wurde, landete diese somit bei der Richterin aus dem älteren Prozess. Dort gab es allerdings Entwicklungen, die dazu führen könnten, dass nun eine andere Richterin zuständig wird. Darüber entscheidet der Oberste Gerichtshof (OGH) am kommenden Montag - einen Tag vor dem Buwog-Start. Bejaht der OGH den Richterwechsel, stellt sich die Frage, ob auch Buwog automatisch zu der neuen Richterin wandern muss. Am Landesgericht sieht man das nicht so. Unter den Verteidigern, die die aktuelle Richterin loswerden wollen, wohl schon. Bleibt zu hoffen, dass der OGH ein spätes Machtwort spricht und sich -entweder in der einen oder in der anderen Richtung - auch direkt zur Buwog-Zuständigkeit äußert. Sonst verhandelt man monatelang unter dem Damoklesschwert, dass später alles als nichtig aufgehoben wird. Das wäre mehr Kafka, als selbst ein so episches Verfahren wie die Buwog-Causa vertragen kann.

Was allgemein zu denken gibt, ist die plötzliche Bedeutung der Zuständigkeitsfrage. Man würde doch hoffen, dass eine Richterin denselben Fall nicht grundlegend anders entscheidet als eine andere. Sonst hätte die Justiz ein viel tiefer liegendes Problem. Aber genau dieser Gedanke bleibt letztlich übrig. Hier geht es jedenfalls nicht darum, einem Angeklagten durch Verfahrenszusammenlegung das Pendeln zwischen zwei Gerichten zu ersparen. Alles ist im selben Haus angesiedelt. Die Justiz täte gut daran, die Debatte, die als Spiel der Anwälte begonnen hat, mit klaren Entscheidungen einzufangen. Schließlich sollte egal sein, welcher Richter ein faires Verfahren führt.

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