Tag 1: Rundumschlag
der Verteidiger

Plech-Anwalt: "Wenn die Richterin hier eine Verurteilung ausspricht, tut sie ihrem Mann einen Gefallen"

Der erste Tag im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 14 weitere Angeklagte war geprägt von einem Rundumschlag der Verteidiger.

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© Video: APA

"Die Hauptverhandlung beginnt", sagte Hohenecker. Die Staatsanwälte Gerald Denk und Alexander Marchart vertreten die Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Wegen der erwarteten langen Dauer des Prozesses sind mehr Ersatzschöffen als üblich dabei. Falls einer oder mehrere Schöffen ausfallen, kann der Prozess trotzdem weitergeführt werden. Strafrechts-Sektionschef Christian Pilnacek rechnet mit einer Prozessdauer von rund einem Jahr.

Knalleffekt im Grasser-Prozess

Gleich am ersten Tag des Prozesses hat es einen Knalleffekt gegeben. Der Aufdeckerjournalist und Buchautor Ashwien Sankholkar ist von der Teilnahme an der Hauptverhandlung als Journalist und Zuhörer ausgeschlossen worden. Der Anwalt des Ex-Finanzministers Karl-Heinz Grassers, Manfred Ainedter, hatte den Antrag gestellt.

Ainedter begründete seinen Antrag damit, dass Sankholkar auf der Liste der von der Staatsanwaltschaft beantragten Zeugen in der Anklageschrift genannt werde. Der Schöffensenat beschloss nach kurzer Beratung den Ausschluss des Journalisten. "Das ist ein Angriff auf die Pressefreiheit", sagte Sankholkar beim Verlassen des Gerichtssaals.

Sankholkar hatte jahrelang in zahlreichen Artikeln neue Ermittlungserkenntnisse präsentiert, was zu heftiger Kritik Ainedters bis hin zu Klagen gegen das Magazin "Format", wo die Berichte veröffentlicht wurden, geführt hatte. Sankholkar hatte Grasser und dem Korruptionsverdacht bei der Buwog-Privatisierung auch ein ausführliches Kapitel in seinem Buch "Der geplünderte Staat" gewidmet.

Der Schöffensenat wies den Antrag Ainedters auf Ausschluss der ermittelnden Beamten des Bundeskriminalamts von der Hauptverhandlung zurück. Der Antrag sei ungenau und außerdem sei noch unklar, ob und wer von den Beamten überhaupt als Zeuge geladen werde, führte Richterin Hohenecker den Beschluss aus.

Verteidiger wollen Sitzordnung ändern

Im Grasser-Prozess mangelt es am ersten Verhandlungstag nicht an Einwänden der Verteidigung: Am Nachmittag monierten sämtliche Angeklagten - bis auf den Lobbyisten Peter Hochegger -, dass die Sitzordnung im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichtes nicht den rechtlichen Vorgaben entspreche und es zu einer Änderung kommen müsse.

Der Schöffensenat entschied daraufhin den Antrag abzuweisen. Es gäbe rechtlich keinen Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz. Die Sitzordnung verletze nicht die Rechte der Angeklagten laut der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Begründet wurde der Antrag damit, dass die Angeklagten und Verteidiger optisch nicht den Schöffen und den Richtern gleichgestellt wären, es nur bedingte Sicht auf die Bildschirme und die Mimik und Gestik der Zeugen und Angeklagten gebe und vor allen Dingen die Journalisten, die vier Reihen hinter den Verteidigern sitzen, auf die Bildschirme und Unterlagen dieser blicken könnten.

Üblicherweise würden nämlich die Verteidiger dort sitzen, wo nun die Schöffen ihren Platz eingenommen haben, wurde urgiert. "Wir sitzen hier am tiefsten Platz des Gerichtssaals", klagte ein Verteidiger. Die Zuhörerbänke sind nach hinten leicht ansteigend.

Angesichts der fortgeschrittenen Zeit vertagte Richterin Marion Hohenecker die Verhandlung auf morgen, Mittwoch. Dann soll die Staatsanwaltschaft ihr Eröffnungsplädoyer halten.

Der Prozess-Beginn

Grasser kam etwa zehn Minuten vor Prozessbeginn erstmals in den Gerichtssaal, begleitet von seinen Rechtsanwälten Manfred Ainedter und Norbert Wess. Der Hauptangeklagte, von 2000 bis 2007 Finanzminister in zwei Regierungen von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP), steht nun erstmals wegen Korruptionsverdachts vor Gericht. Er soll sich mit Hilfe seiner mitangeklagten Vertrauten - Walter Meischberger, Ernst Karl Plech und Peter Hochegger - bereichert haben. Der Anklagevorwurf lautet, dass bei der Privatisierung der Bundeswohnungen (Buwog) die 9,61 Mio. Euro Provision an Hochegger und Meischberger in Wahrheit Schmiergeld gewesen sind. Weiters soll Grasser mit seinen Vertrauten für die Einmietung der Finanz in das Linzer Bürohaus Terminal Tower 200.000 Euro Schmiergeld erhalten haben. Alle weisen die Vorwürfe zurück.

Plech und Hochegger begrüßten einander mit einem Handschlag im Gericht. Grasser nahm - von Seite des Publikums aus gesehen - ganz links außen Platz, neben ihm sitzt sein Trauzeuge Walter Meischberger.

Der Medienandrang am ersten Tag des Mega-Prozesses war eher verhalten. Das Gericht regelte den Zutritt mit Akkreditierungen, für Foto und Video gibt es eine Pool-Lösung. Auch auf der Zuschauertribüne gab es keinen übermäßigen Andrang - der Zutritt als Zuhörer ist nur nach Voranmeldung mit einer Platzkarte möglich. Ein Gerichtszeichner fertigte Skizzen vom Prozessgeschehen für eine Tageszeitung an.

Vor dem Gerichtseingang gab es eine kleine Demonstration mit Plakaten "Catch me if you can". Beim Eintreten in den Schwurgerichtssaal kam es zu einer kleinen Panne, als sich das schmiedeeiserne Tor zunächst nicht öffnen ließ.

Kein Arbeitgeber, kein Haus, kein Auto

Kein Arbeitgeber, kein Haus, kein Auto - so hat heute Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser zum Auftakt des Korruptionsprozesses seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse dargestellt. Auf die konkrete Frage von Richterin Marion Hohenecker nach seinem Vermögen machte er keine Angaben. Als Wohnort nannte er Kitzbühel (Tirol), Vorstrafen hat er laut Richterin keine.

Ebenfalls keine Angaben zu ihrem Vermögen machten der zweitangeklagte Walter Meischberger, der drittangeklagte Ernst Karl Plech und der viertangeklagte Peter Hochegger.

»Ich habe leider kein Vermögen mehr aufgrund der langen Verfahrensdauer und der medialen Vorverurteilung, das hat mein Vermögen getroffen«

Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics sagte auf die Frage nach einer Vorstrafe: "Eine Verurteilung, die ich gerade absitze." Der frühere Spitzenmanager sagte, er verdiene 120 Euro netto im Monat.

Der mitangeklagte frühere RLB-OÖ-Vorstand Georg Starzer sagte zu seinem Beruf, er sei Bankvorstand in Ruhe. Der ebenfalls angeklagte Schweizer Vermögensverwalter Norbert Wicki gab als Wohnort Baku, Aserbaidschan, an. Er sei vermögenslos: "Ich habe leider kein Vermögen mehr aufgrund der langen Verfahrensdauer und der medialen Vorverurteilung, das hat mein Vermögen getroffen."

Verhandlung "von längerer Dauer"

Bevor die 14 Angeklagten zu ihren Vermögensverhältnissen Rede und Antwort stehen mussten, wies Hohenecker noch auf einige organisatorische Besonderheiten des Verfahrens hin. Es sei zu erwarten, dass die Hauptverhandlung "von längerer Dauer" sein werde.

Als Grasser-Verteidiger Manfred Ainedter gleich zu Beginn der Verhandlung das Wort ergreifen wollte, ging Hohenecker sofort entschlossen dazwischen. "Herr Doktor, sie sind nicht am Wort", so die Richterin in Front vor einer ganzen Armada von Verteidigern.

Nach der Aufnahme der Personalien der 14 Angeklagten - der 15. Angeklagte, Ex-RLB-OÖ-Chef Ludwig Scharinger ist laut Gerichtsgutachten verhandlungsunfähig - wurden die Schöffen vereidigt.

Ainedter stellt Befangenheitsantrag gegen Richterin

Die Hauptverhandlung hat mit massiven Angriffen von Verteidigern gegen Richterin Marion Hohenecker begonnen. Wie bereits angekündigt hat der Verteidiger von Ex-Finanzminister Karl Heinz Grasser, Manfred Ainedter, heute zum Prozessauftakt im Korruptionsverfahren einen Befangenheitsantrag gegen Richterin Marion Hohenecker wegen der angeblichen Grasser-kritischen Tweets ihres Ehemannes gestellt.

Ainedter sprach von einer "feindseligen Haltung" von Manfred Hohenecker, der ebenfalls Strafrichter ist. Um im Gerichtssaal die Vorwürfe darzustellen, projizierte Ainedter eine Präsentation auf eine große Leinwand. Als er allerdings ein Spottlied von Christoph & Lollo vorspielen lassen wollte, scheiterte er an der Technik. Denn akustische Vorführungen hatte die Technik nicht eingeplant, es gibt dafür keine technische Einrichtung im Schwurgerichtssaal. Kurzerhand übte sich Ainedter als Interpret und las den Liedtext selber vor.

Dabei gehe es nicht darum, ob Marion Hohenecker tatsächlich beeinflusst sei, es reiche bereits der Anschein der Unparteilichkeit. Über den Antrag auf Befangenheit möge sofort entschieden werden, so das Begehr von Ainedter, der sich auch ausführlich über die Beeinflussbarkeit unter "frei gewählten" Ehepartnern ausließ. Schließlich zitierte er auch noch Kommentatoren wie den "Krone"-Kolumnisten Michael Jeannee.

Hohenecker fragte daraufhin, ob es noch andere Befangenheitsanträge gibt - und es gab sie. Auch die Rechtsvertretung von Meischberger ortete Befangenheit und stellte Manfred Hohenecker ins politisch "linke" Eck: Er sei ein aktiver Gegner einer ÖVP-FPÖ-Koalition unter dem damaligen Bundeskanzler Wolfgang Schüssel gewesen, meinte Anwalt Jörg Zarbl, der auch die Twitter-Follower des Richters durchforscht hatte und diese nach ihrer politischen Ausrichtung überwiegend als links einstufte.

Nachdem die Richterin zuvor einen Zuschauer zurechtgewiesen hatte, der unerlaubterweise ein Foto im Großen Schwurgerichtssaal anfertigte, behauptete der Anwalt von Meischberger, dass ihr Ehemann während eines Prozesses gegen den Ex-FPÖ-Spitzenpolitiker Peter Westenthaler ein Foto gemacht habe, ohne dass dieser gerügt worden sei - Richterin war damals Marion Hohenecker.

Weiterer Befangenheitsantrag

Einen weiteren Befangenheitsantrag gegen Richterin Marion Hohenecker hat der Verteidiger des Angeklagten Ernst Karl Plech gestellt. Der Anwalt Michael Rohregger erklärte zunächst, es gebe keine Sippenhaft für den Ehepartner, um dann fortzusetzen: "Wenn Dr. Hohenecker hier eine Verurteilung ausspricht, tut sie ihrem Mann einen Gefallen."

»Wenn Dr. Hohenecker hier eine Verurteilung ausspricht, tut sie ihrem Mann einen Gefallen."«

Zwar werfe ihr niemand ihre Ehe vor, versicherte der Verteidiger von Plech der Richterin, die die Vorträge der Verteidiger kommentarlos anhörte. Aber durch die enge Verbindung in einer Ehe und die Gesinnung ihres Ehemanns sei wohl eine Beeinflussung gegeben, sagte Rohregger.

Der Verteidiger des Angeklagten Peter Hochegger stellte keinen Befangenheitsantrag. Dafür trat Otto Dietrich, Anwalt des mitangeklagten und derzeit inhaftierten Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics, vor, schloss sich den Befangenheitsanträgen an und rügte außerdem die "nicht ordnungsmäßige Zusammensetzung des Schöffengerichts".

Dietrich führte aus, dass die Richterin seiner Rechtsansicht nach nicht zuständig sei und argumentierte dies mit dem Aktenlauf und der Verbindung mit dem laufenden Untreue-Verfahren "Villa Esmara" gegen seinen Mandanten. Zwar hatte gestern, Montag, der Oberste Gerichtshof (OGH) diesbezüglich erklärt, an der Zuständigkeit von Richterin Hohenecker für den Grasser-Prozess ändere sich nichts, doch Dietrich sieht nach wie vor eine falsche Zuständigkeit.

Dietrich kritisierte, dass im "Villa Esmara"-Prozess, den Hohenecker in erster Instanz gegen den Ex-Tennis-Manager Ronald Leitgeb geführt hatte, die Richterin Leitgeb als Beteiligten an der Untreue verurteilt hatte, obwohl Petrikovics wegen Verhandlungsunfähigkeit gar nicht vor Gericht stand. Das Urteil wurde in Folge von der Oberinstanz aufgehoben, die Causa muss gegen Leitgeb neu verhandelt werden. Die beiden Richter, Marion Hohenecker und der zweite Berufsrichter, Roman Palmstingl, hätten Petrikovics - in seiner Abwesenheit - im "Villa Esmara"-Prozess einen wissentlichen Befugnismissbrauch unterstellt und damit vorverurteilt. Sie seien ein "parteiisches Gericht".

Dietrich schilderte dann die internen Aktenläufe zur Zuständigkeit. Es gehe um einen Vorgang, wodurch das gegenständliche Verfahren "auf Biegen und Brechen" bei der nicht zuständigen Richterin bleiben musste, so der Verteidiger.

Auch der Verteidiger des Sechstangeklagten schloss sich den Befangenheitsanträgen an. Insgesamt haben fünf Verteidiger Befangenheitsanträge gegen die Richterin gestellt. Ainedter vermerkte, dass sich der auf der Zeugenliste stehende Journalist Ashwien Sankholkar im Saal befinde. Richterin Hohenecker ließ dies im Protokoll vermerken. Staatsanwalt Alexander Marchart erklärte, dass es zu allen Anträgen der Verteidiger bereits eine diesen Angaben widersprechende Rechtsprechung gebe. Dass die Richterin nicht befangen sei, habe schon der Präsident des Landesgerichts festgestellt.

Befangenheitsanträge gegen Richterin abgelehnt

Der Schöffensenat im Grasser-Prozess hat heute Dienstagnachmittag alle Befangenheitsanträge gegen Richterin Marion Hohenecker abgewiesen. Die Anträge auf Ablehnung der vorsitzenden Richterin sind nicht gerechtfertigt, las Hohenecker die Begründung des Beschlusses vor. "Es entspricht nicht dem Zeitgeist, einer Richterin die Meinung des Ehemanns kritiklos umhängen zu wollen".

Als Richterin sei man "unabhängig und parteilos" und habe aufgrund der Gesetze, des Akteninhalts und eines fairen objektiven Beweisverfahrens zu urteilen, so Hohenecker.

»Es entspricht nicht dem Zeitgeist, einer Richterin die Meinung des Ehemanns kritiklos umhängen zu wollen«

Fünf Verteidiger hatten zuvor Befangenheitsanträge gegen sie gestellt mit der Begründung, ihr Ehemann habe Grasser-kritische Tweets auf Twitter verfasst.

Einem Antrag auf Beischaffung von Unterlagen des Personalsenats zur Geschäftsverteilung wurde stattgegeben. Alle anderen Anträge, die auf die behauptete Unzuständigkeit der Richterin zielten, wurden vom Schöffensenat mit Beschluss abgewiesen.