Buwog-Anklage:
Disziplinaranzeige gegen Ex-Staatsanwalt

Wegen heutiger öffentlicher Erörterung zur Buwog-Causa

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Grund dafür ist das heutige Pressegespräch, dass der Ex-Staatsanwalt in Wien gegeben hat. Dabei hat er wie berichtet seine Ansicht zur Zuständigkeit in der Causa Buwog bekannt gegeben. In seinen Augen ist nicht Richterin Marion Hohenecker zuständig, sondern jene Richterin, die den zweiten Durchgang des Verfahrens "Villa Esmara" führt. In diesem Verfahren war auch Karl Petrikovics angeklagt, der jetzt auch Angeklagter in der Causa Buwog ist. Staatsanwalt in der Causa Esmara war aber Volkert Sackmann, heißt es.

Öffentliche Erörterungen dazu dürfe der Ex-Staatsanwalt nicht tätigen, meint laut dem Bericht das Ministerium, und nennt in seiner Anzeige auch Medienberichte, laut denen Sackmann in seiner jetzigen Rolle auch Ex-Immofinanzchef Karl Petrikovics betreue.

Sackmann sage sinngemäß dazu, er habe nichts Vertrauliches ausgeplaudert, heißt es weiter. In den Augen der Präsidialsektion widerspricht Sackmanns Verhalten § 10 der Rechtsanwaltsordnung. Der schreibt unter anderem fest, dass Anwälte keine Fälle übernehmen dürfen, rund um die sie davor einmal "als Staatsanwalt tätig waren".

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