Hartmann: Entlassung ist
"unberechtigt und unwirksam"

Entlassener Burgtheater-Direktor hat Klage eingereicht

von Burgtheater-Skandal: Hartmann dementiert überhöhte Barauszahlungen. © Bild: Marcus E. Deak/NEWS

Unter einer Neu-Interpretation des im Louvre hängenden Georges de la Tour-Gemäldes "Der Falschspieler mit dem Karo-Ass" durch den US-Künstler Pieter Schoolwerth gaben am Vormittag die Hartmann-Anwälte Georg Schima und Katharina Körber-Risak bei einem Pressegespräch in der Kanzlei Kunz Schima Wallentin Details zu der beim Arbeits- und Sozialgericht Wien eingebrachten Klage bekannt. Die Hartmann in kurzen Schreiben vom Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ) bekannt gegebene Abberufung und von Holding-Chef Georg Springer ausgesprochene Entlassung habe keine detaillierte Begründung enthalten, hieß es, weshalb ein Fristsetzungsantrag eingebracht worden sei: Innerhalb von 14 Tagen sollen die Entlassungsgründe detailliert genannt werden.

Abberufung ist nicht geregelt

Eine Abberufung eines Geschäftsführers sei im Bundestheater-Organisationsgesetz überhaupt nicht geregelt. "Wir gehen aber davon aus, dass eine Abberufung nicht ohne Zustimmung des Bundeskanzlers erfolgen kann", sagte Schima und bezog sich dabei auf den am 29.9.2006 mit Hartmann abgeschlossenen Geschäftsführervertrag. Was, wenn sich das Gericht dieser Ansicht anschlösse? "Dann hätte das Burgtheater zwei Künstlerische Geschäftsführer."

"Kein Entlassungsgrund genannt"

Unabhängig davon sei die Entlassung jedenfalls "ungerechtfertigt" erfolgt, heißt es in der Klage: "Die beklagte Partei hat auch keinen Entlassungsgrund genannt." Die Beweislast läge nicht bei Hartmann, weswegen "derzeit alles hypothetisch" sei, so Schima. In der Hauptsache argumentieren die Anwälte jedoch dahingehend, dass sowohl der Aufsichtsrat des Burgtheaters als auch die Holding über die Vorgänge im Burgtheater informiert gewesen wären und diese "informiert geduldet" hätten. "Es ist nicht so, dass sich Hartmann um das alles nicht gekümmert hat." Er habe sogar lange, bevor KPMG (die sich, so Schima, zu Unrecht der Aufdeckung der inkriminierten Vorgänge rühmen würden) neue Wirtschaftsprüfer des Burgtheaters wurde, mit dem Experten Peter F. Raddatz seinerseits jemanden beigezogen, um Licht ins Dunkel zu bringen.

Völlig unübliche Ausschreibungspraxis

Raddatz sei zunächst ab 7.1.2011 mit einem dreimonatigen Werkvertrag von der Holding und danach von 1.10.2011 bis 31.7.2013 vom Burgtheater mit Durchleuchtung und Verbesserungsvorschlägen von betriebsinternen Abläufen beauftragt gewesen, sei aber offensichtlich "auf Herzmanovsky-Orlando'sche Weise zum Salzamt geschickt worden", wie aus der Korrespondenz hervorgehe. In einer am 14.3.2014 abgegebenen eidesstattlichen Erklärung gibt Raddatz an, bereits am 19.6.2011 gegenüber Springer von Verbindlichkeiten über 13,6 Mio. Euro zum Ende der Spielzeit 2008/9 gesprochen zu haben. "Auf meinen Hinweis, dass das Burgtheater eigentlich insolvent sei, entgegnete Herr Dr. Springer, dass die Liquidität des Burgtheaters gesichert sei, dies nicht zuletzt über das Cash-Pooling der Holding." Am 19.4.2012 habe er überdies auf die in Theaterbetrieben völlig unübliche Abschreibungspraxis des Burgtheaters hingewiesen.

"Raddatz wird sicher eine ganz wichtige Rolle als Zeuge spielen", sagte Schima. "Faktum ist: Hartmann hat sich auf die Hinterbeine gestellt." Dass auf seine Warnungen letztlich niemand reagiert habe, sei ihm nicht anzulasten, da er seinen Eigentümer ordnungsgemäß informiert habe.

Hartmann fordert sechsstelligen Betrag

Die finanziellen Forderungen Hartmanns betragen entlassungsunabhängige 147.801 Euro (die Regiegage von 54.801 Euro für "Spatz und Engel" ist ebenso offen wie ein noch offener Teilbetrag von 93.000 Euro, der nach Ansicht der Anwälte sehr wohl vom Burgtheater und nicht von der entlassenen ehemaligen Kaufmännischen Geschäftsführerin Silvia Stantejsky verwahrt werde) plus Urlaubsersatzleistungen. Darüber hinaus wird eine Kündigungsentschädigung von drei Monatsentgelten (in Summe: 48.574,35 Euro) sowie eine volle Auszahlung des bis 31.8.2019 laufenden Vertrags gefordert, wobei die Honorare für drei Regiearbeiten pro Jahr hinzu addiert werden. "Alles in allem sind das knapp unter zwei Millionen Euro."

Mit einer ersten Tagsatzung vor Gericht rechnet Anwältin Katharina Körber-Risak im Mai.

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Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft können von solchen Luxusgagen nur träumen!

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