12-Jährige kriegt Baby vom Stiefvater

Mann wegen Verdachts des sexuellen Missbrauchs festgenommen

von Schwanger © Bild: Thinkstock/Fuse

"Das Verfahren richtet sich nun auch gegen die Mutter", teilte Magdalena Wehofer, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Eisenstadt, auf Anfrage mit. Gegen die Frau, die "geringfügig älter" sein soll, als ihr Partner, werde wegen des Vorwurfs des Quälen oder Vernachlässigen unmündiger Personen ermittelt, so Wehofer. Die Mutter sei bereits als Beschuldigte einvernommen worden.

Haftantrag gegen Stiefvater

Der Haftantrag gegen den Stiefvater war Dienstag früh gestellt worden. Er befindet sich in der Justizanstalt Eisenstadt. Die nächste Haftprüfung findet spätestens am 3. Dezember statt.

Das Mädchen und sein Kind seien derzeit im Spital und "wohlauf", ihnen gehe es "den Umständen entsprechend", teilte die Leitende Sozialarbeiterin des Landes, Bettina Horvath, der APA mit. Die Behörde sei Anfang Oktober von der Schule über Verhaltensänderungen bei dem Mädchen informiert worden, es gab eine sogenannte Gefährdungsmeldung.

Zwölfjährige hat Schwangerschaft versteckt

Die Zwölfjährige habe nicht mitgeturnt, sichtlich zugenommen, die Zunahme aber kaschieren und verstecken wollen, auch viele Fehlstunden fielen auf. Die Jugendwohlfahrt ermittelte, da sich aufgrund der Verhaltensänderungen der Verdacht des sexuellen Missbrauchs aufgedrängt habe. Außerdem war der Stiefvater bereits bekannt - jedoch nicht in dieser Familienkonstruktion, wie Horvath erklärte.

Mann bereits wegen Verdachts des sexuellen Missbrauchs verurteilt

Der Mann stand laut der Sozialarbeiterin wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs eines minderjährigen Kindes bereits vor Gericht. Anfang des Jahres sei er auch verurteilt worden, ging aber in Berufung, weshalb dieses Urteil auch nicht rechtskräftig sei.

"Der Stiefvater hatte mehrere Vorbeziehungen, aus denen auch Kinder entstammen – auch leibliche Kinder. Da bestand der Verdacht auf sexuelle Übergriffe", berichtete Horvath. Die Jugendwohlfahrt habe Anzeige erstattet, es habe auch ein Verfahren - auch hier ging es um ein minderjähriges Stiefkind - gegeben. "Dieses Verfahren wurde allerdings zunächst eingestellt. Jahre später wurde der Mann wieder angezeigt, das Verfahren neu aufgerollt."

Mutter der Zwölfjährigen wusste Bescheid

Die Mutter der Zwölfjährigen wusste Bescheid: "Die Jugendwohlfahrt hat ihre rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft und die damals neue Lebensgefährtin über die zurückliegenden Verdachtsfälle in einem Gespräch informiert - leider ohne Erfolg", erzählte Horvath und klärte auf: "Wir können nur aufgrund eines neuen Verdachts tätig werden. Wir dürfen auch niemanden vorverurteilen. Präventive Maßnahmen dürfen wir auch nicht setzen. Wir dürfen ja nur so weit, wie es unbedingt notwendig ist, in Eltern-und Familienrechte eingreifen."

Ereignisse überschlugen sich

Im konkreten Fall hätten sich schließlich die Ereignisse überschlagen: "Die Zusammenarbeit mit der Familie hat sich als schwierig herausgestellt." Die Behörde habe auf einen Schwangerschaftstest bestanden und es habe auch die Bereitschaft gegeben, einen Gynäkologen zu besuchen. Der geforderte Schwangerschaftstest - ein Harntest - sei jedoch negativ ausgefallen. "Wir haben auf weitere Untersuchungen bestanden. Es war auch schon ein Termin vereinbart, der aber abgesagt wurde. Danach gab es wieder Gespräche, zu einem zweiten Test ist es aber nicht mehr gekommen."

"Wir haben dann einen gerichtlichen Antrag für weitere Untersuchungen und weitere Betreuung gestellt und auch eine psychische Abklärung beantrag. Dieser Antrag war jedoch noch in Bearbeitung", sagte Horvath.

Nun müsse das Referat für Jugendwohlfahrt die interimistische Obsorge für die Zwölfjährige und ihr Kind übernehmen. "Wir werden uns darum kümmern, dass die beiden in entsprechenden Einrichtungen oder bei Pflegeeltern untergebracht werden."

"Frühe Schwangerschaften können Hinweise auf Missbrauch im Hintergrund sein", hielt der burgenländische Kinder- und Jugendanwalt Christian Reumann im Gespräch mit der APA fest. "Das gilt bis 13, 14 Jahren - da wäre ich sehr hellhörig", erklärte der Experte.

Kommentare

gut, dass es den Rechtsstaat gibt, man kann berufen und gewinnt so die Zeit, um weiter zu vögeln und Kinder in die Welt zu setzen.
Bekam wahrscheinlich auch noch Verfahrenshilfe, kann mir schwer vorstellen, dass der berufstätig war.
Über die Mutter der Zwölfjährigen möchte ich keine Worte verlieren, nur pfui.
Und am Ende wird dann wieder das Jugendamt schuld sein.

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