Mechaniker missbraucht Lehrlinge

Angeklagter leugnet Tat. Hätte Opfer "in tausend Jahren nicht" bewusst berührt.

von Mechaniker © Bild: Thinkstock/iStockphoto

Zu den Vorfällen soll es zwischen 2002 und 2012 gekommen sein, so Staatsanwalt Heinz Prinke. Der Mechaniker habe den ihm unterstellten Lehrlingen mit der Hand über die Kleidung gestreift und sie im Genitalbereich berührt. Der 56-Jährige bekannte sich nicht schuldig. "Aus Spaß" und um die unmotiviert herumstehenden Lehrlinge zur Arbeit zu motivieren, habe er sie mit der Hand gestreift und angestupst: "Das ist passiert, mehr nicht", erklärte der Verteidiger des Burgenländers.

Angeklagter leugnet Tat

Hinter den Berührungen sei kein sexueller Hintergrund gestanden. Es habe sich lediglich um "Blödelei" gehandelt. Auch den Diebstahls-Vorwurf wies der Anwalt zurück. Sein Mandant habe eineinhalb Jahre im Blickfeld einer Überwachungskamera gearbeitet. Dabei sei nicht der geringste Beweis zutage getreten. Zudem habe die vom Chef des 56-Jährigen ausgesprochene Entlassung nicht gehalten und sei in eine einvernehmliche Kündigung umgewandelt worden.

Auf die Frage des Richters, wie er sich die Vorwürfe gegen ihn erkläre, meinte der Beschuldigte, aus seiner Sicht sei von der Firma ein "Drehbuch" geschrieben worden, während er sich im Krankenstand befunden habe: "Auf einmal hat es geheißen, ich hätte den Lehrlingen etwas gemacht."

"In tausend Jahren nicht" bewusst berührt

Er hätte die Lehrlinge "in Tausend Jahren nicht" bewusst im Genitalbereich berührt, meinte der Mann. Der Richter hielt ihm vor, dass Aussagen der Zeugen doch in die Richtung gingen, "dass es eine sehr gezielte Vorgangsweise war". "Weil es abgesprochen worden ist", antwortete der Beschuldigte.

Der 56-Jährige vermutete auch, dass die Vorwürfe nur dazu dienen sollten, um dem Unternehmen die Abfertigung für seine 23-jährige Mitarbeit in der Firma zu ersparen. "Ich habe den Lehrbuben nicht einmal einmal etwas gemacht", beteuerte er vor Gericht. Die Lehrlinge wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt. Zum Urteil gaben sowohl der Mechaniker als auch der Staatsanwalt keine Erklärung ab.

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