Bruder jahrelang missbraucht: Schuldspruch in Krems

Drei Jahre Freiheitsstrafe, davon ein Jahr unbedingt - nicht rechtskräftig

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Der junge Mann (Jahrgang 1994) wurde zu drei Jahren Freiheitsstrafe, davon ein Jahr unbedingt, verurteilt. Außerdem muss er 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Entscheidung des Schöffensenats ist nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwältin keine Erklärung abgab.

In der Anklageschrift war von zahlenmäßig nicht feststellbaren Angriffen die Rede, die begannen, als der heute 17-Jährige etwa acht Jahre alt war. Er wurde u.a. im Zimmer eingesperrt, bedroht und mit Faustschlägen und Fußtritten gefügig gemacht. Die Taten hatten eine Schädigung der psychischen Gesundheit des Opfers durch eine posttraumatische Belastungsstörung zur Folge.

Wie der vorsitzende Richter ausführte, begründete sich der Schuldspruch auf den Aussagen des Opfers. Mildernd gewertet wurden die problematische Familiensituation, das Persönlichkeitsdefizit des Angeklagten, seine Unbescholtenheit und das zum Tatzeitpunkt jugendliche Alter sowie die Tatsache, dass er bereits ein Antiaggressionstraining absolviert. Erschwerend - bei einem Strafrahmen bis zu zehn Jahren - waren die große Zahl an Übergriffen über einen längeren Zeitraum hinweg und die psychischen Folgen für das Opfer, das noch immer in Behandlung sei.

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