Bruchteil der Strafe verbüßt: Kinderarzt Franz Wurst vorzeitig aus der Haft entlassen

Wegen Anstiftung zum Mord zu 17 Jahren verurteilt Haftunfähig: Entlassung aus gesundheitlichen Gründen

Der Mediziner war nach dem Urteil zuerst in die Strafanstalt Stein gebracht und später in die Sonderanstalt Wilhelmshöhe, eine Außenstelle der Justizanstalt Wien-Josefstadt, verlegt. Er war am 20. Dezember 2002 verurteilt worden, weil er sein Patenkind dazu angestiftet hatte, seine Ehefrau Hilde Wurst zu ermorden. Der Leiter der Strafanstalt, Major Josef Gramm, erklärte in einem ORF-Interview: "Er ist gesundheitlich derzeit nicht in der Lage, seine Strafhaft zu verbüßen."

Hilde Wurst wurde am 8. Dezember 2000 tot in ihrer Villa in Pörtschach aufgefunden. Zunächst war von einem Unfall die Rede. Als die Gendarmen auf ein blutbeschmiertes Tuch stießen, wurde Mordalarm gegeben. Thomas H., "Patenkind" des betagten Ehepaares, gab später zu, sie auf Ersuchen des Primars erstickt zu haben. Begründung: Sie sei "im Weg gestanden".

Patensohn missbraucht
In der Folge belastete der Bursche Franz Wurst massiv. Dieser soll ihn nicht nur zur Tat angestiftet, sondern auch seinen Patensohn über Jahre hinweg sexuell missbraucht haben. Am 19. Dezember 2000 wurde der betagte Arzt festgenommen. In den folgenden Wochen und Monaten meldeten sich bei den Kriminalisten zahlreiche Männer und Frauen, welche angaben, von Wurst ebenfalls sexuell missbraucht worden zu sein. Teilweise lag dies bereits 30 Jahre und länger zurück.

Der Prozess gegen Thomas H. und Wurst wurde am 8. April 2002 eröffnet. Während sich Thomas H. schuldig bekannte, wies Wurst alle Vorwürfe zurück. Im Laufe des Prozesses machte sein Verteidiger Helmut Sommer immer wieder eine Verhandlungsunfähigkeit des betagten Angeklagten geltend. Doch die medizinischen Sachverständigen verneinten diese. 73 Prozesstage gab es, 100 Zeugen und zahlreiche Gutachter wurden gehört, Wursts Verteidiger beharrte darauf, dass sein Mandant nicht verhandlungsfähig sei. Das Gericht war anderer Meinung, das Urteil wurde im November 2003 schließlich vom OGH bestätigt. (apa/red)