Breite Kritik an "Verländerung" der Jugendhilfe

Volksanwaltschaft befürchtet Probleme

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Sowohl die Kinder- und Jugendanwälte als auch der Dachverband der Kinderhilfeeinrichtungen warnen davor, die einheitlichen Bundesvorgaben weitgehend zu streichen. Der Bund hat seine Vorgaben an die Länder erst 2013 verschärft - nach schweren Misshandlungsaffären ("Fall Luca").

Derzeit gibt das "Kinder- und Jugendhilfegesetz" Jugendhilfebehörden und Jugendämtern in den Ländern einen Rahmen vor. Dieser wurde 2013 verschärft und sieht unter anderem ein Vier-Augen-Prinzip zur Gefährdungsabklärung vor, sowie (auch verpflichtende) "Erziehungshilfen". Die Maßnahmen können im Extremfall bis zum Entzug des Sorgerechts der Eltern führen. Außerdem ist die Einrichtung einer Kinder- und Jugendanwaltschaft verpflichtend vorgesehen.

Der Dachverband Österreichischer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen (DÖJ) warnt nun, dass die von Regierung und Ländern geplanten "Kompetenz-Entflechtungen" zu einer massiven Zersplitterung dieser Vorgaben führen werden. Derzeit erlaubt die Verfassung (Artikel 12) dem Bund nämlich einheitliche Vorgaben durch ein Grundsatzgesetz, das von den Ländern dann umgesetzt werden muss (ähnlich wie auch bei der Mindestsicherung). Im Gegensatz zur Mindestsicherung soll diese Möglichkeit bei der "Mutterschafts-, Säuglings- und Jugendfürsorge" nun aber gestrichen werden, womit der Großteil der Bundesvorgaben wegfallen würde. Einen Entwurf für die Bereinigung des Artikel 12 hat das Justizministerium nach einer entsprechenden Vereinbarung mit den Bundesländern bereits Ende Mai in Begutachtung geschickt (http://go.apa.at/cLH9sQQp).

Der Dachverband Österreichischer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen (DÖJ) kritisiert, dass der Entwurf ohne Diskussion mit Praktikern und Experten verschickt wurde. Geschäftsführer Hubert Löffler befürchtet eine Zersplitterung der Regeln für die Kinderhilfe, während gleichzeitig über eine Vereinheitlichung des weit weniger schwerwiegenden Jugendschutzes gesprochen werde. "Wir sehen die Gefahr, dass es stark von der Finanzkraft der einzelnen Bundesländer abhängt, was sie machen, und dass große Unterschiede zwischen den Bundesländern entstehen", so Löffler gegenüber der APA.

SP-Volksanwalt Günther Kräuter hatte bereits am Mittwoch im Nationalrat vor der Reform gewarnt. "Damit würden die Probleme prolongiert und wahrscheinlich verschärft", so Kräuter. Er kritisierte, dass es jetzt schon eine "alarmierende Tendenz" bei Kindsabnahmen gebe. In Wien und der Steiermark sei bereits mehr als ein Prozent der Kinder fremd untergebracht. Auch die Kinder- und Jugendanwaltschaften warnten vor einem Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention, wenn der bundesweit einheitliche Rahmen gestrichen werden sollte. Der Staat habe nämlich insbesondere die Verpflichtung zum Schutz von Kindern, die dauernd oder vorübergehend aus der Familie herausgenommen werden.

Das Justizministerium verweist darauf, dass zumindest ein Teil der Bundesvorgaben weiterhin bestehen bleiben könnte. Die letzten zehn (von insgesamt 46) Paragrafen sind nämlich unmittelbar anwendbares Bundesrecht und würden weiterhin gelten. Darin sind u.a. Meldepflichten bei Missbrauchsverdacht geregelt.

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