Bratpfannen-Mordprozess in Feldkirch: 21-jähriger Angeklagter bestritt Tötungsabsicht

Kein Abweichen von unglaubwürdiger Tatschilderung Riesiges Interesse bei Prozessbeginn in Feldkirch

Bratpfannen-Mordprozess in Feldkirch: 21-jähriger Angeklagter bestritt Tötungsabsicht

Nachdem das erste gerichtsmedizinische Gutachten die Aussage des Angeklagten stützte, wonach er nur ein Mal zugeschlagen habe, sprach eine zweite Expertise von zwei oder mehr Schlägen. Verteidiger German Bertsch beantragte daher die Einholung eines Obergutachtens von einem Experten eines anderen gerichtsmedizinischen Instituts. Damit wollte er nachweisen, dass die Version des 21-Jährigen sehr wohl möglich sei. Für den Fall der Ablehnung dieses Ansinnens beantragte er die Einvernahme der Erstgutachterin.

Fortsetzung noch offen
Der Senat lehnte eine Einholung des dritten Gutachtens ab, folgte aber der Verteidigung, was die Einvernahme der Gutachterin angeht. Wann der Prozess daher fortgeführt wird, ist noch offen.

Bei der Rekonstruktion des Tattags gab der Angeklagte gegenüber dem Schwursenat an, dass der Schlag mit der Pfanne auf den Kopf aus jugendlichem Herumalbern entstanden sei. Er sei provoziert worden und habe aus Wut einmal zugeschlagen. Damit stand seine Aussage allerdings im Widerspruch zu jener von Gerichtsmediziner Walter Rabl, dessen Erkenntnissen zufolge das Mädchen zwei Schläge abbekommen hat. Erst der zweite Schlag habe zu Gehirnaustritt und Tod geführt.

Kein Hilferuf
Uneinigkeit herrschte auch bei anderen Fragen: So sagte der 21-Jährige aus, nach dem Schlag mit der Pfanne habe er kein Blut gesehen. Rabl hingegen stellte fest, dass auf der Oberbekleidung des Mädchens Blut gewesen sein musste. "Das kann ich mir nicht erklären", lautete darauf die Antwort des Mannes. Ebenfalls keine Erklärung hatte er, warum er am nächsten Tag - als er in die Wohnung der 16-Jährigen zurückkehrte und erkennen musste, dass sie zumindest schwer verletzt war - nicht die Rettung rief.

Die 16-Jährige, die als Lehrling arbeitete, war am 4. Jänner 2008 in der Wohnung ihrer Eltern tot aufgefunden worden. Die Jugendliche befand sich allein in der Wohnung, da die Eltern in ihrem Heimatland Serbien auf Urlaub waren. Wenige Tage später wurde der damals 20-Jährige verhaftet. Während die Staatsanwaltschaft von einem Tötungsvorsatz ausgeht, plädierte die Verteidigung auf Körperverletzung mit Todesfolge.

Der Prozess am Landesgericht Feldkirch stieß auf so großes Interesse, dass der Schwurgerichtssaal wegen Überfüllung geschlossen werden musste.
(apa/red)