Der medizinische Sachverständige hat laut Staatsanwaltschaft sechs Wochen Zeit eingeräumt erhalten, um das schriftliche Gutachten zu verfassen. Es soll die Frage beantworten, ob das Opfer ertrunken ist oder doch, wie kolportiert wird, vom Boot überfahren worden ist. Zum Hergang des Unglücks liegen derzeit unterschiedliche Aussagen vor. Wie Kitz erklärte, differieren die Aussagen der Augenzeugen stark von jenen des Bootslenkers, eines 44 Jahre alten Mannes aus dem Weinviertel. Fest steht hingegen, dass der Bootsführer zum Zeitpunkt des Unglücks alkoholisiert war.
Die beiden anderen Männer aus Niederösterreich, die ebenfalls im Boot waren, konnten unmittelbar nach dem Unglück nicht befragt werden. Sie seien unter Schock gestanden, sagte Kitz. Ihre Aussagen sind aber notwendig, die Befragung wurde nach Auskunft eines Polizeisprechers an die örtlichen Polizeibehörden in Niederösterreich delegiert. Ob die beiden bereits vernommen wurden, war vorerst nicht bekannt.