Wörthersee: Angeklagter Kärntner
weist Schuld zurück

In 2 Wochen startet der Prozess wegen eines tödlichen Motorbootunfalls am Wörthersee. Der Angeklagte sieht an seiner Verhaltensweise kein strafrechtlich relevantes Verhalten.

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In zwei Wochen, am 17. April, startet am Landesgericht Klagenfurt der Prozess wegen eines tödlichen Motorbootunfalls am Wörthersee im vergangenen Sommer. Am Dienstag hat sich Anwalt Georg Schuchlenz , Verteidiger des angeklagten Kärntner Bootsführers, via Aussendung an die Medien gewandt. Er meinte, sein Mandant sehe an seiner Verhaltensweise kein strafrechtlich relevantes Verhalten.

Angeklagte

Der Unfall hatte sich am 2. Juni 2017 ereignet. Insgesamt befanden sich fünf Menschen an Bord des Motorbootes, vier Freunde aus Niederösterreich und der Kärntner Bootsführer. Das Boot fuhr in westlicher Richtung, als der Lenker - er hatte 1,2 Promille Alkohol im Blut - vor Maria Wörth laut Aussagen von Augenzeugen einige scharfe Kurven einlegte. Dabei ging das Opfer, ein 44-jähriger Unternehmer aus dem Weinviertel, über Bord. Die Obduktion ergab, dass der Mann mit dem Kopf in die Schiffsschraube geraten war. Angeklagt sind der Lenker des Bootes, ein 45-jähriger Niederösterreicher, wegen grob fahrlässiger Tötung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit, sowie der Schiffsführer, der als Vertreter des Eigentümers an Bord war. Ihm wird fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen.

Vorwurf des Strafantrags

Verteidiger Schuchlenz sagt in der Aussendung, dass sein Mandant "als Begleitperson vom Bootseigner den Auftrag hatte, mit dem Boot von der Werft nach Pörtschach zu fahren, dort die Personen abzuholen, diesen das Boot zum Fahren zu überlassen und danach das Boot wieder zurück in die Werft zu bringen". Der Vorwurf des Strafantrags sei, dass der Bootsführer dem Lenker wegen der Alkoholisierung und der zuvor gefahrenen riskanten Fahrmanöver die Weiterfahrt untersagen hätte müssen. Es sei aber aktenkundig, "dass dieser die Alkoholisierung nicht erkennen musste". Darüber hinaus sei allgemein bekannt, "dass das gegenständliche Motorboot ein hochmotorisiertes Sportboot ist, mit welchem von jedermann auch Manöver gefahren werden".

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Der Verteidiger des zweiten Angeklagten, des 45-jährigen Bootslenkers aus Niederösterreich, Rechtsanwalt Alexander Todor-Kostic, hatte bereits in der Vergangenheit mehrfach betont, dass sein Mandant nicht schuldig sei, er sei zeitgleich mit dem Opfer aus dem Boot geschleudert worden.