Bootsunfall am Wörthersee:
Das sagt der Angeklagte

Bootslenker: "Habe Manöver nicht selbst gefahren und Retourgang nicht eingelegt"

Heute ist der Prozess um den tödlichen Bootsunfall am Wörthersee vom Juni 2017 gestartet: Der angeklagte Bootslenker hat sich im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Klagenfurt nicht schuldig bekannt.

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Unglück - Bootsunfall am Wörthersee:
Das sagt der Angeklagte

Sein Verteidiger Alexander Todor-Kostic betonte, das Opfer habe seinem Mandanten ins Steuer gegriffen, dann seien beide über Bord gegangen. Auch der Zweitangeklagte, ein 33-jähriger Klagenfurter, wies die Vorwürfe zurück.

Verteidiger: Opfer griff ins Steuer

Todor-Kostic kritisierte in seiner Replik auf Staatsanwalt Christian Pirker, die Anklagebehörde sei überhastet vorgegangen. Nach Vorliegen des technischen Gutachtens habe man plötzlich "eiligst Strafantrag" gestellt. Nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen könne sich der Unfall nicht so ereignet haben, wie es im Strafantrag ausgeführt sei, sagte der Rechtsanwalt und fügte hinzu: "Eigentlich befinden wir uns jetzt gerade mitten im Ermittlungsverfahren." Sein Mandant habe kein einziges sogenanntes "Eindrehmanöver" gefahren, das spätere Opfer aber sehr wohl. Dieses habe seinem Mandanten von hinten ins Steuer gegriffen, Opfer und Lenker seien dabei ins Wasser gefallen. Daher könne sein Mandant auch nicht den Rückwärtsgang eingelegt haben. Die Alkoholisierung des Angeklagten sei unbestritten, sei aber nicht kausal, weil der Unfall auch in nüchternem Zustand durch das Ins-Lenkrad-Greifen nicht zu verhindern gewesen wäre.

Staatsanwalt Christian Pirker wollte vom angeklagten Niederösterreicher wissen, ob das Opfer sich an ihm festgehalten habe, als dieser ins Lenkrad gegriffen hätte. Das verneinte der Angeklagte. Als der Eingriff erfolgt sei, habe er gerade in eine leichte Rechtskurve gelenkt, das Opfer habe daraus eine scharfe Rechtskurve gemacht. Ob er die Hand am Gashebel gehabt hatte, bevor er über Bord gegangen sei, könne er nicht mehr sagen. Der Sachverständige wollte dann wissen, warum es dem Angeklagten beim zweitem Griff des Opfers ins Lenkrad nicht mehr gelungen sei, das zu verhindern. Der Angeklagte meinte dazu, das Opfer habe da offenbar wesentlich kräftiger zugepackt.

Der Angeklagte sagte, das Boot sei "katapultartig" nach links gekippt, als er von Bord gegangen sei, zuvor sei es eine scharfe Rechtskurve gefahren. Richter Matthias Polak wies ihn darauf hin, dass er vorher ausgesagt habe, er sei unmittelbar nach dem Griff ins Lenkrad schon durch die Luft geflogen. Der Angeklagte meinte, es sei eine Ausnahmesituation gewesen, als sein bester Freund plötzlich nicht mehr da gewesen sei.

Zwei Versionen des Unfallhergangs

Während der Erstangeklagte darauf beharrte, das Opfer habe ins Lenkrad gegriffen und er sei keine "Eindrehmanöver" gefahren, widersprach der Zweitangeklagte, der Bootsführer, diesen Angaben. Auch im Zeitablauf beim Unfall selbst ergaben sich gravierende Unterschiede.

Der Bootsführer bekannte sich bei der Vernehmung durch Richter Matthias Polak ebenfalls nicht schuldig. Er sei für den Zustand des Bootes verantwortlich gewesen, habe auch vor der Abfahrt alles kontrolliert. Die erste Strecke sei er gefahren, er sei aber davon ausgegangen, dass der Angeklagte an diesem Tag das Boot noch lenken würde. Der Richter wollte dann wissen, ob er nicht bemerkt hätte, dass zum Essen mehrere Flaschen Wein bestellt worden seien, in Hinblick auf eine mögliche Alkoholisierung des Erstangeklagten. Das verneinte der 33-Jährige, er habe auch keine offensichtlichen Anzeichen von Trunkenheit bemerkt.

Zur Fahrweise des Angeklagten meinte der Klagenfurter, dieser sei zügig gefahren, auch einige Manöver wie Achter, es habe aber nie gefährlich gewirkt. Der Richter hielt ihm darauf seine eigenen Aussagen vor der Polizei vor. Dort habe er ausgesagt, er selbst wäre solche Manöver nie gefahren. Auf Nachfrage konzedierte er auch, dass der Erstangeklagte sogenannte "Power turns" gefahren sei. Gewarnt habe der Bootslenker die Insassen nicht, es hätten sich aber alle festgehalten, auch er selbst.

»Es wurde dann sehr stark eingelenkt, viel stärker als bei den vorherigen Manövern«

Einen Versuch des späteren Opfers, dem Angeklagten ins Lenkrad zu greifen, habe er nicht wahrgenommen, erklärte der 33-Jährige auf Nachfrage des Richters. Eine derartige Aktion wäre ihm aller Wahrscheinlichkeit nicht entgangen. Auch hätte er ihn angewiesen, Derartiges zu unterlassen, wenn es vorgekommen wäre. Er sagte auch, der Angeklagte sei "Eindrehmanöver" gefahren, was dieser in seiner Vernehmung bestritten hatte. Dabei habe er aber keinerlei Probleme gehabt, sich festzuhalten und sie daher auch nicht als gefährlich eingestuft.

Den Unfall schilderte der 33-Jährige dann so: "Es wurde dann sehr stark eingelenkt, viel stärker als bei den vorherigen Manövern." Dabei sei der Erstangeklagte am Steuer gesessen, sagte er auf Nachfrage des Richters. Er habe sich zuerst noch festhalten können, sei dann aber ins Boot geschleudert worden. Er habe gemerkt, dass das Boot noch in Bewegung gewesen sei. Zuerst habe das Boot geschwankt, "da ist sehr viel Wasser über die Backbordseite eingedrungen". Dann sei das Boot rückwärtsgefahren, und zwar mit hoher Motordrehzahl. "Dann habe ich den Rumpler gehört." Er habe sofort gedacht, es sei etwas in die Schiffsschraube gekommen. Er sei aufgestanden und habe "sofort einen riesigen Blutfleck gesehen". Das Boot sei zu diesem Zeitpunkt noch langsam rückwärtsgefahren, er habe dann den Gashebel sofort auf Null gestellt.

»Es wird nie mehr aus unseren Köpfen gehen«

Der Erstangeklagte betonte bei seiner Vernehmung eingangs, es gehe ihm bei der ganzen Sache nicht gut. Das Opfer sei einer seiner allerbesten Freunde gewesen, das Ereignis "wird nie mehr aus unseren Köpfen gehen". Man sei 20 Jahre "ziemlich beste Freunde" gewesen, auch gemeinsam auf Urlaub gefahren.

Es sei ein großer Fehler gewesen, dass er sich an jenem Nachmittag spontan ans Steuer gesetzt habe, obwohl er Alkohol konsumiert habe, sagte der Angeklagte. "Ich habe mich aber nicht angetrunken gefühlt". Er habe daraus gelernt und trinke nie mehr einen Tropfen Alkohol, wenn er sich ans Steuer eines Autos setze. Der 45-Jährige betonte ebenfalls, er habe kein riskantes Manöver gefahren, vor allem kein einziges "Eindrehmanöver", wie es das Opfer zuvor gefahren sei. "Ich habe dieses Manöver nicht selbst eingeleitet, bin nicht selbst gefahren und habe sicherlich auch nicht den Retourgang eingelegt."

Ablauf des Unglückstages rekonstruiert

Richter Matthias Polak rekonstruierte in seiner Vernehmung zuerst den Ablauf jenes Tages und den Alkoholkonsum des Angeklagten. Der 45-Jährige hatte ein großes Bier, etwa vier Achtel Rosewein, einen Gin Tonic und ein bis zwei Gläser Rum konsumiert. Danach habe er spontan entschieden, mit dem Boot von Klagenfurt zurück nach Pörtschach zu fahren, da er an diesem Tag noch gar nicht gefahren wäre. Das spätere Opfer habe dabei auf der Motorabdeckung Platz genommen. Unterwegs habe er die Idee gehabt, man könne noch kurz baden gehen. Er habe das Boot angehalten und die anderen gefragt. Dann sei man zur Schlangeninsel gekommen, da sei der erste Versuch des späteren Opfers gekommen, ins Lenkrad zu greifen, das habe er noch abwehren können. Bei dessen zweitem Versuch, ins Lenkrad zu greifen, sei es zu dem Unfall gekommen.

»Es hat nicht einmal eine halbe Sekunde gedauert und ich flog ins Wasser«

"Ich hatte beide Hände von ihm vor mir im Lenkrad, dann hat es nicht einmal eine halbe Sekunde gedauert und ich flog ins Wasser", sagte der Angeklagte. Er sei ziemlich hoch nach links hinten weggeflogen. "Ich bin durchaus weit vom Boot weggeschleudert worden, was für mich ein Glück war." Danach habe er sich unter Wasser orientieren müssen und sei wieder an die Oberfläche gekommen. Als er aufgetaucht sei, habe er das Boot gesehen, etwa in zehn bis 15 Meter Entfernung. Einer der am Boot Verbliebenen habe ihn registriert, kurz darauf sei klar gewesen, dass das Opfer verschwunden war. Der Bootsführer habe dann angeordnet, nach dem Verschwundenen zu tauchen.

Weiterer Zeuge vernommen

Anschließend wurde ein Zeuge gehört, der den Unfall vom Ufer aus zufällig beobachtet hatte, wesentlich neue Erkenntnisse brachte die Vernehmung nicht. Als letzter Zeuge des Tages wurde jener Beamte vernommen, der an jenem Abend im Einsatz gewesen war. Er schilderte, dass man sich als erstes um die Rettungsmaßnahmen gekümmert habe. Der Angeklagte habe erklärt, dass er das Boot gelenkt hätte, danach sei ein Alkotest vorgenommen worden. Das Boot habe im sichtbaren Bereich keine Auffälligkeiten gezeigt, außer dass Wasser im Boot gewesen sei. Er habe auch Fotos vom Boot angefertigt. Die weiteren Vernehmungen in der Causa habe er nicht geführt, da der Akt am nächsten Tag vom Landeskriminalamt übernommen worden sei.

Anschließend wurde das medizinische Gutachten erörtert. Der Experte erklärte ausführlich, wie die Alkoholisierung des Angeklagten berechnet worden war und welche Parameter dabei angewendet wurden. Der Verteidiger des Erstangeklagten, Alexander Todor-Kostic, versuchte noch unterzubringen, dass die Alkoholisierung für den Unfallhergang nicht relevant wäre und daher nicht berücksichtigt werden dürfte. Richter Matthias Polak sah das allerdings anders. Anschließend wurde das technische Gutachten diskutiert, im Mittelpunkt stand dabei die verbogene Schiffsschraube, die beschlagnahmt worden war.

Die Verhandlung wurde anschließend auf Donnerstag vertagt.

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Kommentare

annas

tragisch das ganze, aber : das durcheinandertrinken von alkohol ist das übel. glaubt mir.

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