Der neue DAX: Was steckt dahinter?

Der Deutsche Aktienindex (DAX) bekommt im September zehn weitere Mitglieder und umfasst künftig 40 Werte. Nach dem Skandal um das ehemalige DAX-Unternehmen Wirecard hatte der Börsenbetreiber Deutsche Börse Investoren befragt und eine Reform ihres Index-Regelwerks beschlossen. Im Folgenden die wichtigsten Fakten zum Leitindex und ein Überblick über die Details der neuen Regelungen.

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Wie alles begann ...

Eingeführt wurde der DAX am 1. Juli 1988 von der Frankfurter Wertpapierbörse, der Vorgängerin der inzwischen ebenfalls im DAX gelisteten Deutschen Börse. Von Anfang an hatte der Leitindex 30 Mitglieder. Von den Gründungsmitgliedern sind unter anderem die Deutsche Bank, Volkswagen, BASF und die Allianz noch dabei. Basis der Indexberechnung ist der 30. Dezember 1987 mit einem Wert von 1.000 Punkten. Nach dem Sprung über die Rekordmarke von 16.000 Punkten am 13. August 2021 liegt der DAX aktuell bei rund 15.800 Punkten.

Durch die Vergrößerung des DAX ab September 2021 verkleinert sich der Nebenwerteindex MDAX auf 50 statt bisher 60 Werte. Dem Kleinwerteindex SDAX werden auch künftig 70 Unternehmen angehören.

Seit Dezember 2020 müssen alle künftigen DAX-Kandidaten vor Aufnahme einen operativen Gewinn (positives Ebitda) in den zwei letzten Finanzberichten aufweisen.

Wann es zum Indeausschluss kommt

Seit März 2021 ist es Bestandteil der Indexmethodologie, dass alle Unternehmen in den DAX-Auswahlindizes testierte Geschäftsberichte und vierteljährliche Quartalsmitteilungen veröffentlichen müssen. Nach einer 30-tägigen Warnfrist führt ein Verstoß gegen diese Anforderungen unmittelbar zum Indexausschluss.

Infolgedessen entfällt für alle Unternehmen in den DAX-Auswahlindizes die Pflicht zur Notierung im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse. Die Notierung im Regulierten Markt ist ausreichend.

Seit März 2021 müssen alle Neuzugänge zur DAX-Familie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex hinsichtlich eines Prüfungsausschusses im Aufsichtsrat entsprechen. Für bestehende Mitglieder gilt eine Übergangsfrist, sie müssen die Vorgabe ab September 2022 erfüllen.

Planmäßige Hauptüberprüfung zweimal jährlich

Seit 2021 gibt es bei den DAX-Indizes zweimal im Jahr eine planmäßige Hauptüberprüfung (März und September). Zuvor gab es eine derartige Überprüfung nur im September.

Ab der Überprüfung im September 2021 werden Indexmitglieder nur noch nach Marktkapitalisierung bestimmt. Der Börsenumsatz wird bei der Rangliste nicht mehr berücksichtigt, stattdessen müssen Indexmitglieder eine Mindestliquidität aufweisen.