Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums Verbandsklage eingereicht. Billa - wie auch Spar - sprach Kinder direkt an ("Hol dir jetzt dein Stickerbuch!"). Dies sei ein Verstoß gegen das Verbot der Kinderwerbung gewesen, entschied der OGH.
Abgewiesen wurde der Wunsch die Werbung für die Sammelaktion allgemein zu unterlassen. Die Aufforderung zum Kauf muss sich dafür nach dem OGH auf ganz bestimmte Produkte beziehen. Restriktiv ist der OGH auch in der Frage, ob der gezielte Einsatz von Kindern als Kaufmotivatoren für die Eltern unzulässig ist. Das Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht hatte das Ausnutzen des Sammeltriebs der Kinder und das Erzeugen von Gruppendruck in seinem Urteil noch als aggressive Geschäftspraktik angesehen. Nach der Entscheidung des OGH reicht dies nicht aus, weil auch die Freude der Kinder an den Sammelbildern einzubeziehen sei.
"Dabei handelt es sich letztlich um eine Wertungsfrage. Das Urteil kann in diesem Punkt sicherlich kritisiert werden. Es ist eine Sache, die Sticker schön zu finden und eine andere, wenn große Handelsketten ihre Macht dazu einsetzen, Kinder gezielt zu manipulieren, um Kaufzwänge zu erzeugen und ihren Umsatz zu steigern", sagte VKI-Juristin Petra Leupold. "Ihrer gesellschaftlichen Verantwortung werden sie damit jedenfalls nicht gerecht."