Beugestrafe gegen Steininger aufgehoben: EADS-Lobbyist feiert juristischen Teilerfolg

Steininger muss 1.000 Euro nun doch nicht bezahlen Wollte keine Auskunft über Rumpold-Schreiben geben

Beugestrafe gegen Steininger aufgehoben: EADS-Lobbyist feiert juristischen Teilerfolg

Der nächste Verfahrensschritt ist nach Angaben von Steiningers Anwalt Andreas Nödl, dass Steininger nach Ladung vom Bezirksgericht zu hören sein wird und das Gericht neu zu entscheiden hat.

Das Landesgericht wies die vom Bezirksgericht vertretene Ansicht, eine Anhörung von Steininger könne auf Grund der vorliegenden Unterlagen unterbleiben, zurück und bewertet die "Aufhebung" des Beschlusses auf Verhängung einer Beugestrafe "zwecks Anhörung" von Steininger "als unumgänglich". Danach müsse das Bezirksgericht "nach freiem Ermessen" beurteilen, ob die von Steininger geltendgemachten Aussageverweigerungsgründe vorliegen bzw. glaubhaft gemacht werden.

Steininger hatte sich bei seiner Befragung geweigert, zu einem Schreiben seiner Firma sowie zur Rumpold-Agentur "100% Communications" Stellung zu nehmen. Er schwieg auch zur Frage, ob es im Mai 2002 Informationsflüsse aus dem Verteidigungsministerium an ihn gibt, die ihn in der Lage versetzen, einen Schriftverkehr mit der Firma EADS zu führen.

Er hatte sich bei der Aussageverweigerung unter anderem auf Gefahr strafrechtlicher Verfolgung, mögliche vermögensrechtliche Nachteile, seine Verschwiegenheitspflicht sowie auf das Geschäftsgeheimnis berufen.

(apa/red)