Berufungsverhandlung gegen Islamprediger Mirsad O. in Graz

Auch mitangeklagter Tschetschene legte Berufung gegen das Urteil ein

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Die Geschworenen befanden auch den ebenfalls angeklagten Tschetschenen Muchbarek T. für schuldig der schweren Nötigung, außerdem wegen terroristischer Organisation und krimineller Vereinigung. Vom Vorwurf des Mordes wurde er allerdings freigesprochen. Seine Strafe wurde mit zehn Jahren Haft festgesetzt. Der Staatsanwalt hatte in beiden Fällen Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt.

Mirsad O. wandte sich nach seiner Verurteilung mit einer Gesetzesbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Sein Anwalt stellte einen Antrag auf Aufhebung jener Norm, wonach ein Geschworenenurteil nicht begründet werden muss. Doch er blitzte damit ab, denn im Juni 2017 stellte der VfGH fest, dass die Strafprozessordnung ausreichende Mechanismen zur Verfügung stelle, um auch bei Geschworenenverfahren die Durchführung eines fairen Verfahrens gemäß Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sicherzustellen.

Bei der Berufungsverhandlung geht es nun in beiden Fällen um die Strafhöhe. Die OLG-Verhandlung findet aus Sicherheitsgründen im Straflandesgericht statt.

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