So diskret ist der Alltag
als Personenschützer

Dicke Oberarme, Anzug und eine dunkle Sonnenbrille reichen längst nicht mehr, um das Jobprofil eines Personenschützers zu erfüllen.Worauf es in der Branche wirklich ankommt, erklärt der Personenschützer & Anti-Terrorismus-Experte Sascha Steurer.

von Berufs-Porträt - So diskret ist der Alltag
als Personenschützer © Bild: istock

Das Bild vom muskelbepackten Bodyguard, der mit Knopf im Ohr und grimmigem Gesichtsausdruck die Lage checkt, ist in unseren Köpfen omnipräsent. In den Kreisen professioneller Personenschützern hingehen, gehört dieser Mythos nicht zum Berufsalltag. Sozialkompetenz und Recherche sind oftmals wichtiger als Schießfertigkeit und pure Muskelkraft oder ein böser Blick.

News: Seit über 15 Jahren ist Ihre Firma IPSA - International Protect & Security Agency mit Sitz in Wien - operativ tätig. Hat der Bedarf an Personenschutz zugenommen?
Sascha Steurer: Ja, vor allem wegen der nach wie vor international präsenten Terrorgefahr. In Österreich werden diese Dienstleistungen vermehrt von ausländischen Gästen genutzt. National ist dieser Bedarf nur gering steigend.

Wer nimmt ihre Dienste am häufigsten in Anspruch?
In der Regel sind es meistens hochrangige Personen aus der Wirtschaft und Diplomatie, wie auch Personen aus mittelöstlichen Königshäusern und natürlich auch wohlhabende Personen und Familien mit Kindern, die einen Schutzauftrag erteilen. Manchmal nehmen auch ehemalige oder aktive Politiker, die einem nicht allzu hohem Gefährdungspotential unterliegen, unsere Dienste in Anspruch. Bei offiziellen Besuchen von Staatsgästen, werden diese, meist trotz der Begleitung eigener Sicherheitsleuten von staatlichen Behörden geschützt.

»Professionelle Personenschützer erregen kein allzu großes Aufsehen«

Was ist der Unterschied zwischen einem Personenschützer und einem Bodyguard?
Dem alltäglichen Klischee nach, sind Bodyguards eher auffallende Personen die im Schutz von Personen aus der Film- oder Musikbranche zum Einsatz kommen. Hierfür ist meist der massive Körpertyp gefragt um eben eine eher ‚abschreckende‘ Wirkung zu verleihen. Professionelle Personenschützer sind viel mehr Personen mit fundiertem Fachwissen, die sich in jedem Umfeld frei bewegen können, ohne allzu großes Aufsehen zu erregen.

Welche Voraussetzungen muss man als Personenschützer mitbringen?
Die Ideologie zum Beruf steht hierbei an vorderster Stelle. Natürlich gefolgt von der körperlichen Fitness, hoher Reisebereitschaft, gutem Sehvermögen, gepflegtem Auftreten und diversen Fremdsprachenkenntnissen. Wie in jedem Beruf, kann der Rest erlernt oder angeeignet werden.

© beigestellt/ipsa

Der prozentuale Anteil an Frauen in diesem Beruf ist sehr gering. Warum?
Ja, das stimmt. Auch in vielen staatlichen Einrichtungen ist der weibliche Anteil im Gegensatz zu den männlichen sehr gering. Bei den staatlichen Operativen scheitern viele Frauen an den Aufnahmebedingungen. In der Privatwirtschaft liegt es eher wohl daran, dass diesbezüglich zu wenig Aufklärung oder Möglichkeiten angeboten werden. Aber auch daran, dass viele Kunden über den Einsatz von weiblichen Schutzbegleiterinnen nicht informiert werden und somit generell männliches Personal abrufen. Wir sehen es jedoch als Vorteil, bei jedem Einsatz mindestens eine weibliche Schutzbegleiterin einzusetzen. Bei Familien mit Kindern im Schutzauftrag natürlich mehr.

Welches Arbeitsverhältnis hat man als Personenschützer?
In Österreich unterliegt der private Schutz von Personen dem Sicherheitsgewerbe, der Berufsdetektive lt. GewO §129, und ist demnach strikt reglementiert. Berufsdetektive und deren Assistenten sind demnach als Angestellte bei der zuständigen Kasse anzumelden. Die richtige Bezeichnung wäre somit Berufsdetektiv, da auch weitere Aufgabenbereiche und nicht nur der Schutz von Personen zu den Tätigkeitsfeldern eines Berufsdetektivs fallen.

Welchem Risiko ist man in diesem Job tatsächlich ausgesetzt?
Je professioneller man einen Schutzauftrag vorbereitet, desto kalkulierbarer ist ein Risiko. Nehmen wir zum Vergleich einen Polizeinotruf her. Beim Eintreffen der Beamten wissen diese meist nicht, um welchen Sachverhalt es geht. Sie reagieren auf das Szenario. Wir arbeiten nach einem 3-Phasen Prinzip. Das heißt "präventiv – aktiv – reaktiv" mit dem Ziel gar nicht in die reaktive Phase zu kommen. Natürlich gibt es niemals eine hundertprozentige Sicherheit.

Was dürfen Schutzbegleiter im Ernstfall eigentlich tun?
Was die Rechte betrifft, so haben wir die gleichen Rechte wie jeder andere Staatsbürger – die sogenannten ‚Jedermannsrechte‘. Wir haben somit keine besonderen Exekutivrechte. Deswegen arbeiten wir, egal wo wir aktiv tätig sind, verstärkt mit den lokalen Behörden zusammen und verschaffen uns bei Notwendigkeit eine behördliche Unterstützung.

Welchen Stellenwert nimmt die Hintergrundrecherche und Risikoeinschätzung im Vorfeld eines Einsatzes ein?
Jeder Einsatz muss gründlich geplant werden. Darunter fallen unter anderem Routenaufklärungen, Objektaufklärungen und Voraufklärung der ‚Point of Interests‘. Eine Gefahrenlagebeurteilung und Risikoabschätzung anhand der Schutzperson(-gruppe) ist ebenfalls ein Bestandteil einer Einsatzplanung.

Welche Personengruppen sind am schwierigsten zu schützen?
Jeder Schutzauftrag hat seine Schwierigkeit. Wir nehmen jeden Auftrag sehr ernst, unabhängig von der Gefahrenlagebeurteilung oder der Schutzpersonen(-gruppe). Der Vorteil findet sich eher darin, wenn man loyale und professionelle Mitarbeiter zur Verfügung hat und über die Jahre hinweg ein weltweites Netzwerk zu Behörden und verlässlichen lokalen Sicherheitsunternehmen aufgebaut hat.

Woran erkennt man eine seriöse Sicherheitsfirma?
Mitarbeiter im privaten Personenschutz müssen über eine Legimitation verfügen und diese bei Bedarf vorweisen können. Dieses, meist von der in Österreich zuständigen Gewerbehörde, ausgestelltes Dokument führt die Bezeichnung "Legimitation – Berufsdetektive / Berufsdetektivassistent" und ist leicht bläulich. Darin werden Daten des Mitarbeiters, wie auch des Dienstgebers angeführt. Kann ein Mitarbeiter einen solchen Ausweis nicht vorweisen, sind diese entweder im Bewachungsgewerbe gemeldet und dürfen somit keinen Schutz von Personen durchführen, oder sind überhaupt nicht berechtigt solchen Tätigkeiten nachzugehen. Als Auftraggeber hat man immer die Möglichkeit, sich die jeweiligen Gewerbeberechtigungen vorlegen zu lassen.

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