Bericht: 1.400 Angehörige von IS-Leuten im Irak in Gewahrsam

Menschenrechtler: Ohne rechtliche Grundlage

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"Die Inhaftierungen scheinen keine rechtliche Grundlage zu haben und keiner der Gefangenen wurde einem Richter vorgeführt, um die Rechtmäßigkeit und Notwendigkeit der Inhaftierung zu beurteilen." Die Organisation befürchtet, dass die Gefangenen, die sich nördlich der eroberten Großstadt Mosul (Mossul) befänden, in einer rechtlichen Grauzone ohne legalen Status vergessen werden könnten. Unter ihnen seien Staatsbürger unter anderem aus China, dem Iran, Russland, Syrien und der Türkei. HRW zitiert in dem Bericht einen anonymen Mitarbeiter des irakischen Militärgeheimdienstes, die Frauen und Kinder würden zu ihrem eigenen Schutz festgehalten.

Auch unter den weiblichen IS-Anhängern gibt es aber überzeugte Jihadistinnen, die Rollen in den IS-Gebieten erfüllen beziehungsweise mit Waffengewalt gegen Feinde des IS vorgehen. Zuletzt wurde auch vermehrt von Selbstmordattentäterinnen berichtet.

HRW verlangte auch Informationen über den Aufenthaltsort von etwa 200 Männern, die sich zusammen mit ihren Familien ergeben hatten, aber an einem anderen Ort festgehalten werden. Unter ihnen sind der Menschenrechtsorganisation zufolge auch Jugendliche und Ausländer.

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