Belauscht H&M Telefonate der Mitarbeiter? Konzern muss Mithörfunktion deaktivieren

Gesamtbetriebsrat erwirkte einstweilige Verfügung Gewerkschaft vermutet Abhörung der Betriebsräte

Der Gesamtbetriebsrat von Hennes&Mauritz (H&M) hat eine einstweilige Verfügung gegen den Textilkonzern erwirkt. Das Hamburger Arbeitsgericht entschied, dass das Unternehmen an allen Geräten seiner Telefonanlage in Deutschland eine bestimmte Funktion deaktivieren muss, wie Vizepräsidentin und Sprecherin Birgit Voßkühler am Dienstag berichtete. "Damit könnte man von Geräten außerhalb eines Raumes die Lautsprechfunktion aktivieren und auf Mithören schalten." Gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts kann das Unternehmen Beschwerde einlegen. Der schwedische Moderiese war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.

Belauscht H&M Telefonate der Mitarbeiter? Konzern muss Mithörfunktion deaktivieren

Die Gewerkschaft Verdi teilte in Berlin mit, bei den Telefonanlagen müssten nun - entsprechend einer Gesamtbetriebsvereinbarung - die Funktionstasten deaktiviert werden, "die eine akustische Raumüberwachung und somit auch das Abhören der Betriebsratsbüros ermöglichen".

Gewerkschaftssekretär Johann Rösch erklärte: "Wir können ein Abhören von Betriebsräten nicht beweisen, können dies aber auch nicht ausschließen." Der Vorgang zeige deutlich, kritisierte Rösch, "wie unwichtig H&M die Umsetzung einer Gesamtbetriebsvereinbarung war und wie schlampig mit dem Datenschutz umgegangen wurde".

(apa/red)