"Befugnisse weit überschritten": ÖGB-Boss Hundstorfer belastet Verzetnitsch schwer

"Hätte Garantien für BAWAG nicht abgeben dürfen" Im Zeugenstand: "ÖGB wird diese Krise durchstehen"

ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer hat bei seiner Zeugeneinvernahme im BAWAG-Prozess seinem Vorgänger an der Gewerkschaftsspitze, Fritz Verzetnitsch, die Überschreitung seiner Befugnisse vorgeworfen. Verzetnitsch hätte die Garantien für die BAWAG ohne Beschluss des ÖGB-Bundesvorstands nicht abgeben dürfen, unterstrich der ÖGB-Chef. Wäre er damals ÖGB-Präsident gewesen, hätte er anders gehandelt. Zwei frühere Vertreter der Bayerischen Landesbank (BayernLB) im BAWAG-Aufsichtsrat, Alfred Lehner und Peter Kahn, versicherten, sie hätten von den Verlusten der Bank nichts gewusst.

"Befugnisse weit überschritten": ÖGB-Boss Hundstorfer belastet Verzetnitsch schwer

"Ich bin zutiefst überzeugt, dass er seine Befugnisse weit überschritten hat", antwortete Hundstorfer auf Befragung durch Richterin Claudia Bandion-Ortner. Wäre er selbst damals ÖGB-Präsident gewesen, hätte er die zuständigen Gremien mit den Verlusten befasst und hätte "Personen ausgetauscht". Außerdem hätte er nicht zugelassen, dass der ehemalige Generaldirektor der Bank noch Posten bekäme, kritisierte Hundstorfer, dass Elsner nach seinem Ausscheiden von der Bank-Spitze einen gutdotierten Vorstandsposten bei den Lotterien innehatte.

Auch das im Prozess oft vorgebrachte Argument der Angeklagten, sie hätten mit ihrem Handeln und der Verheimlichung der Verluste einen "Run auf die Bank", also einen massiven Abfluss von Kundengeldern, verhindern wollen, ließ Hundstorfer nicht gelten. "Offenheit und Transparenz ist immer noch die beste Lösung", betonte der ÖGB-Chef. Der Schaden für den ÖGB durch die BAWAG-Affäre sei erheblich: Zusätzlich zum vom ÖGB-Finanzreferenten Clemens Schneider bereits vor Gericht ausgeführten materiellen Schaden habe der ÖGB einen Vertrauens- und Glaubwürdigkeitsverlust erlitten. Außerdem leide die Gewerkschaft unter Mitgliederschwund und habe seit dem Vorjahr rund 70.000 Mitglieder verloren. Hundstorfer gab sich jedoch zuversichtlich für die Zukunft des Gewerkschaftsbunds: "Der ÖGB wird das überleben".

Weninger verteidigt sich
Der frühere ÖGB-Finanzreferent und BAWAG-Aufsichtsratspräsident und jetzige Angeklagte Günter Weninger, der wie die anderen acht Angeklagten die Zeugenaussage von Hundstorfer aufmerksam verfolgte, verteidigte sich: Der ÖGB habe nur deswegen die Bank verloren, weil die Verluste im Jahr 2006 in der Öffentlichkeit abgehandelt worden waren. "Die BAWAG ist öffentlich hingerichtet worden", sagte der frühere langjährige ÖGB-Funktionär. Später ergänzte er, ohne den Vergleich mit Refco, der fast eine Milliarde gekostet habe, hätte der ÖGB seine Bank nicht verloren. Die Verluste hätten sonst bis 2005 aufgearbeitet werden können.

Die beiden früheren Aufsichtsräte der BAWAG von der BayernLB, Alfred Lehner und Peter Kahn, betonten bei ihren Befragungen erst im Jahr 2006 von den Verlusten der Bank informiert worden zu sein. Er fühle sich getäuscht, meinte Lehner. Der Aufsichtsrat sei machtlos, wenn der Vorstand nicht informiere und der Wirtschaftsprüfer uneingeschränkte Bestätigungsvermerke ausstelle, kritisierte Kahn. Bei einem gemeinsamen Besuch mit Elsner und Flöttl bei den Salzburger Festspielen im Sommer 2007 habe ihn damals der Investmentbanker durchaus beeindruckt, räumte er ein. Im Aufsichtsrat seien die Geschäfte mit den Sondergesellschaften als Kauf japanischer Staatsanleihen dargestellt worden, dass im Oktober 1998 so schnell ein so großer Verlust von 639 Mio. Euro entstehen konnte, sei ihm unerklärlich. Der weitere Verlust sei dann passiert, weil man den ersten Verlust vertuschen wollte, sagte Kahn.

Flöttl ließ aufhorchen
Aufhorchen ließ dann Flöttl bei der Debatte um seinen Vermögensstand. Er habe sich nie als "mittellos" bezeichnet, sondern als "nahezu mittellos", weil sich sein Vermögen von 200 bis 300 Mio. Dollar auf zwei Mio. Dollar reduzierte. Fünf "nicht besonders wertvolle" Bilder im Wert von je 10.000 bis 20.000 Dollar habe er der BAWAG nicht übertragen, weil sie ihm persönlich gehörten.

(apa/red)