Beamte als Schwerarbeiter: Extra-Regelung
kommt nun auch per eigener Verordnung

Für Exekutivbeamte im Bereich 'Gefahrenbeseitigung' Genaue Definition wurde jedoch noch nicht vorgelegt

Der gesetzliche Rahmen für die Schwerarbeiter-Regelung wurde bereits letzte Woche im Ministerrat beschlossen. Demnach kann man mit 60 Jahren und jährlichen Abschlägen von 1,8 Prozent in Pension gehen, wenn man in den letzten 20 Jahren vor Pensionsantritt mindestens zehn Jahre als Schwerarbeiter tätig war.

Die genauen Definitionen für Schwerarbeit werden von Haubner in einer Verordnung definiert. Für die Exekutivbeamten wird das Bundeskanzleramt nun eine zweite Verordnung verfassen, gab die Ministerin bekannt. Damit sollen jene Beamten in die Schwerarbeiter-Regelung aufgenommen werden, die im Bereich "Gefahrenbeseitigung" arbeiten. Die genaue Definition für diese "Gefahrenbeseitigung" wurde laut Haubner aber vom Bundeskanzleramt noch nicht vorgelegt.

Wenn das der Fall sein wird, werde man beide Verordnungen im Ministerrat beschließen, meinte Haubner. Sie geht davon aus, dass das in den nächsten Wochen der Fall sein wird. Abgesehen von der Gefahrenbeseitigung sollen die anderen Definitionen für Schwerarbeiter 1:1 für die Beamten übernommen werden. Als Schwerarbeit gelten besonders anstrengende Tätigkeiten (bei Frauen 1.400 und bei Männern 2.000 Arbeitskalorien), Nacht- und Wechseldienste, Arbeiten im Pflegebereich, bei extremen Temperaturen sowie unter physikalischen und chemischen Einflüssen.

Polizeigewerkschaft gegen Regelung
Die Polizeigewerkschaft wehrt sich dagegen, dass die Exekutivbeamten bei der geplanten Schwerarbeiter-Regelung wie alle anderen Versicherten behandelt werden. Dem Vorsitzenden Franz Pail (FSG) sind die 45 Versicherungsjahre als Bedingung und die 1,8 Prozent Abschläge pro Frühpensionsjahr zu viel. "Wenn das so kommt, werden wir auf die Barrikaden steigen", kündigt Pail in der Tageszeitung "Kurier" an.

"Man soll mir einen Exekutivbeamten mit 45 Versicherungsjahren zeigen. Das ist kaum möglich", argumentiert der Personalvertreter. Auch an den hohen Abschlägen stößt er sich: "Wer sein Leben riskiert, muss anders behandelt werden." Pail will für seine Kollegen zurück zu einer längst abgeschafften Regelung: "Bis 2001 hieß es 35 Jahre in Schicht- und Wechseldienst, also Nachtdienste, Außendienste. Dann durfte man mit 57 Jahren in Pension gehen, mit Abschlägen von 0,8 Prozent." Pail ist zwar klar, dass sich die Zeiten geändert haben, aber: "Der Beruf des Polizisten hat sich auch verändert." Die Kriminalitätsrate sei gestiegen, gleichzeitig herrsche Personalmangel.

Der Sozialdemokrat Pail widerspricht damit dem Christdemokraten Fritz Neugebauer. Der Vorsitzende der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst hatte sich am Vormittag noch zufrieden damit gezeigt, dass die Exekutiv-Beamten mittels Verordnung in die Schwerarbeiter-Regelung einbezogen werden und mit dem Ministerratsbeschluss vom vergangenen Donnerstag das ursprünglich geplante Übergangsrecht zum Dauerrecht gemacht wurde.

(apa/red)