Bayern bekommt eigene Grenzpolizei und Landesamt für Asyl

Kompetenzen müssen noch geregelt werden

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90 Abgeordnete stimmten für den Gesetzesantrag der Staatsregierung, 62 lehnten ihn ab.

Die CSU hatte die Maßnahme in der oft hitzigen Debatte zuvor als notwendiges Mittel für mehr Sicherheit bezeichnet, SPD, Grüne und Freie Wähler kritisierten es als populistische Wahlkampf-Maßnahme.

Welche Kompetenzen die Landespolizisten in den neuen Uniformen haben, soll dem Vernehmen nach noch in dieser Woche in einem Abkommen zwischen Bund und Freistaat geregelt werden. Eigentlich ist der Schutz und die Kontrolle an den Grenzen Aufgabe der Bundespolizei.

Die bayerische Grenzpolizei startete ihre Arbeit aber dennoch bereits Anfang Juli mit 500 Beamten in Form einer intensivierten Schleierfahndung. Bis 2023 soll die Zahl der Beamten auf 1.000 steigen.

Der Landtag stimmte auch der Gründung eines bayerischen Landesamtes für Asyl und Rückführungen zu. Die Behörde soll am 1. August an den Start gehen und am Ende - inklusive ihrer Außenstellen - rund 1.000 Mitarbeiter haben. Für Asyl-Entscheidungen bleibt zwar das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig, daran kann Bayern nichts ändern. Das Landesamt soll aber unter anderem Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber beschleunigen. Konkret soll die Behörde beispielsweise für Passbeschaffungen, die Zusammenarbeit mit dem BAMF und die Koordinierung von Abschiebungen zuständig sein.

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