Die seinerzeitige BAWAG-Führung hätte das Geld der Sparer offenbar nicht nur in der Karibik versenkt. Maßgebliche Summen wären auch für Prozesskosten eingesetzt worden, um "unliebsame Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Atomic-Konkurs zu unterbinden".
Durch Amtshaftungsklagen und Strafanzeigen gegen einen ermittelnden Staatsanwalt und ermittelnde Polizeibeamte wäre versucht worden, Druck auf selbige auszuüben. Laut Graf mit Erfolg: In wenigstens einem Amtshaftungsprozess wäre ein Urteil zu Gunsten der BAWAG ergangen, ohne dass die betroffenen öffentlich Bediensteten überhaupt gehört worden wären.
"Geradezu legendär sind die schriftlichen und persönlichen Interventionen von Ex-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner beim damaligen Innenminister Karl Schlögl", so Graf weiter. Hierbei wäre es vor allem darum gegangen, den ermittelnden Exekutivbeamten, den unterdessen verstorbenen Chefinspektor Werner Mayer, "zurückzupfeifen".
Ein weiterer offener Punkt sei eine von Atomic-Gründer Alois Rohrmoser unterschriebene Erklärung, in der selbst der Konkursrichter ausdrücklich von allen sich späterhin möglicherweise als gerechtfertigt erweisenden Schadenersatzforderungen ausgenommen werde. "Ein durchaus unüblicher, wenn nicht einzigartiger Vorgang, wie dem Ausschuss mehrfach bestätigt wurde", schließt Graf.
(apa/red)