Banken-Untersuchungsausschuss: Im
August 2006 Geldwäsche-Verdacht bei Hypo

Ehemalige FMA-Mitarbeiterin als Zeugin befragt Aktenvermerk im Hypo-Akt nachträglich geändert

Aufklärung über die Aufsicht über die Kärntner Hypo Alpe Adria Bank sollte eine ehemalige Mitarbeiterin der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), Christine Siegl, dem Banken-Untersuchungsausschuss geben. Schon im August 2006 habe es bei der Hypo den Verdacht auf Geldwäsche gegeben, und zwar nach einem Artikel des "WirtschaftsBlatt". Die FMA habe bei der Bank sowie in Kroatien eine Stellungnahme eingeholt und nach Entscheidung der Rechtsabteilung nichts weiteres unternommen, führte Siegl bei der Befragung aus.

Das "WirtschaftsBlatt" hatte am 1. August 2006 geschrieben: "Kärntner Hypo gerät ins Visier von Interpol". Die Hypo Alpe-Adria gerate in Kroatien wegen umstrittener Überweisungen für eine Schiffswerft in die Schlagzeilen. Es bestehe der Verdacht der Geldwäsche. Eine anonyme Strafanzeige gegen die Führung der staatlichen kroatischen Schiffswerft Brodosplit sorge für Aufruhr: "Das Management und der Aufsichtsrat der Werft werden seit Monaten der Geldwäsche sowie eines Gesamtschadens für das Unternehmen in Höhe von 16 Millionen US-Dollar bezichtigt. Die österreichische Interpol-Dienststelle soll deswegen sogar die Hypo Alpe-Adria Bank unter die Lupe genommen haben, schreibt das kroatische Magazin "Nacional". Der Grund: Die Hypo soll die umstrittenen Geldüberweisungen zwischen der Brodosplit und vier zypriotischen Firmen abgewickelt haben", hieß es damals in der österreichischen Wirtschaftszeitung.

Auch zu Kulterer-Wechsel befragt
Siegl wurde auch zum Wechsel des früheren Hypo-Vorstandschefs Wolfgang Kulterer, gegen den die FMA Ermittlungen durchführte, in den Hypo-Aufsichtsrat befragt. Der Wechsel sei durch eine Satzungsänderung, in der ursprünglich eine Wartefrist vorgesehen war, ermöglicht worden, erklärte Siegl. "War das ein Schildbürgerstreich von Jörg Haider, ein freundschaftlicher Akt des Landeshauptmanns?", fragte der FPÖ-Abgeordnete Karlheinz Klement nach. Von behördlicher Seite sei dagegen keine Maßnahme möglich gewesen. Nach dem Rücktritt Kulterers von der Bankspitze sei das Ermittlungsverfahren gegen ihn von der FMA eingestellt worden, sagte Siegl.

Für Aufregung im Ausschuss sorgte Siegl, als sie schilderte wie ein von ihr in den Hypo-Akt gestellter und von ihr unterschriebener Aktenvermerk ohne ihr Wissen nachträglich geändert wurde, ohne dass sie davon erfahren hatte. SPÖ-Abgeordnete Melitta Trunk kündigte an, sie wolle dem Vorfall näher nachgehen.

Siegl war bis November 2006 Referentin in der FMA und für die behördliche Aufsicht von Kreditinstituten zuständig, darunter auch die Kärntner Hypo. Derzeit ist sie bei der RZB tätig.

Hypo-Prüfauftrag auf Geldwäsche ausgeweitet
Der Prüfauftrag der Nationalbank wurde durch einen separaten Prüfauftrag Ende März 2007 auf die Prüfung der Bank-Systeme zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung ausgedehnt. Dies berichtete der Hypo-Prüfleiter der OeNB, Roland Pipelka, vor dem Banken-U-Ausschuss. Ausschlaggebend dafür sei ein Kunde der Bank gewesen, der "im März in den Medien Schlagzeilen machte", so Pipelka - offenbar unter Hinweis auf den kroatischen Ex-General Vladimir Zagorec, der im März in Wien verhaftet worden war.

Zagorec wird Veruntreuung von kroatischen Staatsgeldern in einer Höhe von Dutzenden Millionen Euro zur Last gelegt. Die Hypo hat stets alle Vorwürfe im Zusammenhang mit Geldwäsche ihres Bankkunden Zagorec zurückgewiesen.

Prüfbericht derzeit nur Rohbericht
Der Prüfbericht der OeNB, aus dem in zwei Zeitungen zitiert wird, sei nur ein Rohbericht, der der Hypo Anfang Juni zur Stellungnahme übermittelt wurde. Bis Ende Juni habe die Bank noch Zeit, eine Stellungnahme abzugeben, erst dann werde der Bericht abgeschlossen und der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) übergeben, so Pipelka. Überdies betonte er, dass er zwar vom Amtsgeheimnis befreit, seitens der Hypo Alpe Adria aber nicht vom Geschäftsgeheimnis entbunden wurde.

Die Hypo Alpe Adria Bank habe durch die hohen Swap-Verluste (Währungsspekulationen) zeitweise die gesetzliche Eigenmittelerfordernis unterschritten, sagte Pipelka. Das bedeute aber noch keine Überschuldung oder Bestandsgefährdung, derzeit erfülle die Bank wieder das gesetzliche Mindesterfordernis. Um das erforderliche Eigenkapital zu bilden, habe es in der Bank eine Reihe von Bemühungen gegeben, darunter seien auch Konstruktionen gewesen, die nicht die Qualität von Kernkapital hatten, so der OeNB-Prüfungsleiter.

Als Beispiele für Eigenkapitalaufbringung ohne Qualität von Kernkapital nannte Pipelka, wenn Eigenkapital im Konzern zugeflossen sei und daher nicht uneingeschränkt zur Verfügung stehe. Als zweiten Fall nannte er die Begebung einer Vorzugsaktie, die bilanziert wurde, obwohl die Mittel noch nicht zugeflossen, also der Zahlungsfluss noch nicht erfolgt sei.

Zum Ende März ergangenen ergänzenden Prüfungsauftrag zur Geldwäsche zitierte Pipelka aus dem Rohbericht. Demnach seien die in der Bank vorhandenen Systeme zur Hintanhaltung der Geldwäsche nicht adäquat mit der Größe der Bank gewesen. Hier seien computergestützte Systeme erforderlich, die unterdessen angeschafft wurden.

Befragung der Hypo-Mitarbeiter geplatzt
Ein kleiner prozeduraler Knalleffekt hat sich im Banken-Untersuchungsausschuss ereignet. Der Kärntner Rechtsanwalt Alexander Klaus, der als Vertrauensperson des ersten Zeugen von der Hypo Alpe Adria Bank fungierte, wurde vor Beginn dessen eigentlicher Befragung von den Abgeordneten als Vertrauensperson ausgeschlossen. Da die drei geladenen Hypo-Mitarbeiter - Albin Ruhdorfer, Andrea Dolleschall und Andreas Zois - jedoch nicht ohne Vertrauensperson aussagen wollten, ist ihre Befragung Montag abend geplatzt. Alle drei hatten den Anwalt Klaus als Vertrauensperson angegeben.

Der Beschluss zum Ausschluss des Anwalts wurde mit Mehrheit gefasst, die ÖVP und das BZÖ stimmten dagegen. Der Grüne Abgeordnete Werner Kogler hatte zuvor eingewandt, dass Klaus als Anwalt die Hypo bei einer Auseinandersetzung mit der Nationalbank beraten habe. Daher sei Klaus selber potenzielle Auskunftsperson und müsste als Vertrauensperson, ausgeschlossen werden. Die ÖVP wandte sich gegen einen Ausschluss, dies würde nur zu einer Verzögerung führen. Außerdem solle sich jeder seine Vertrauensperson selber aussuchen.

(apa/red)