Pensionisten: Saftige
Nachzahlung für Bank Austria

Es geht um 790 Mio. Euro für Übertrag in die allgemeine Pensionsversicherung

Die Bank Austria muss für die Übertragung von gut 3.000 Mitarbeitern in die allgemeine Sozial- und damit Pensionsversicherung (ASVG) 790 Mio. Euro nachzahlen, und nicht wie von ihr anfangs erwartet 240 Mio. Euro. Eine von der Republik Österreich rückwirkend beschlossene Gesetzesanpassung, die zu dieser Erhöhung führte, habe sogar die Bank begünstigt, entschied der Verfassungsgerichtshof (VfGH).

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Nachzahlung für Bank Austria

Die Bank Austria muss damit eine gute halbe Milliarde Euro mehr zahlen, als sie ursprünglich erwartet hatte. Der höhere Aufwand ist aber schon verbucht, auf den Jahresgewinn hat die Entscheidung daher keine Auswirkung, heißt es bei der Bank Austria.

Stöger: Geld soll in Versicherungstöpfen bleiben

Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) freute sich am Donnerstag in einer Stellungnahme vor Journalisten über den Geldregen für die Sozialversicherung und damit indirekt für die Steuerzahler Österreichs. Man müsse darauf achten, dass das Geld auch in den Versicherungstöpfen bleibe und nicht an den Finanzminister weiterfließe. Stöger hat aber auch schon Vorstellungen, wofür das Geld verwendet werden könnte: Für den Ausbau der Reha. Damit könnte die Lebensqualität vieler Österreicher erhöht und ihre Arbeitsfähigkeit verlängert werden, was wieder die Pensionstöpfe entlasten würde, sagte er.

Die Bank Austria hat Anfang 2016 offiziell bekanntgegeben, dass sie die hauseigene Sozialversicherung für "definitiv gestellte", also unkündbare, Mitarbeiter beendet und diese Mitarbeiter gegen eine Abschlagzahlung in die allgemeine Sozialversicherung eingliedern will. Als Abschlagzahlung nahm sie - pro Arbeitsjahr - sieben Prozent des Letztgehalts an. Das hätte 240 Mio. Euro ergeben. Sie berief sich dabei darauf, dass seit Jahrzehnten dieser Satz angewendet wird, wenn Arbeitnehmer aus dem Beamtentum in das ASVG wechseln. In Einzelfällen sei der Satz von der Pensionsversicherungsanstalt auch beim Wechsel von Bankmitarbeitern in das ASVG angewendet worden. Außerdem gebe es ein VfGH-Urteil von 1993, das diese Vorgangsweise bestätige.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG), das für den Fall zuständig ist, hatte den VfGH angerufen und vorgeschlagen, dass die rückwirkende Gesetzesnovelle von 2017, die diesen Beitragssatz auf 22,8 Prozent mehr als verdreifacht hat, verfassungswidrig sei, weil damit der Vertrauensschutz der Bank Austria verletzt werde.

Höchstrichter erteilten Abfuhr

Vor den Höchstrichtern gab es aber eine Abfuhr für BVwG und Bank Austria. Die rückwirkende ASVG-Novelle habe die Übertragung der Bank-Austria-Mitarbeiter in die ASVG-Versicherung überhaupt erst ermöglicht, sagte Verfassungsgerichtshofpräsident Gerhart Holzinger am Donnerstag bei der Urteilsverkündung. Denn Voraussetzung für die Anwendung der alten Rechtslage wäre gewesen, dass sich zumindest die Art des Dienstverhältnisses ändert, etwa durch ein Wegfallen der Definitivstellung als Bankangestellter. Im Fall der Bank Austria habe sich aber an den Verträgen der Mitarbeiter überhaupt nichts verändert - außer dem Adressaten des Pensionsanspruchs.

Selbst wenn in Einzelfällen früher die Pensionsversicherung den Übertritt mit dem niedrigen Satz von sieben Prozent genehmigt habe, ändere das an der grundsätzlichen Rechtslage nichts. Aus einer Verwaltungspraxis oder auch aus einer Rechtsprechung von Höchstgerichten könne kein verfassungsrechtlich geschütztes Vertrauen abgeleitet werden.

Letztlich habe der Gesetzgeber mit der rückwirkenden Neuregelung die Übertragung der Pensionszusagen von der Bank an die Pensionsversicherung überhaupt erst ermöglicht und damit rückwirkend eine Vorschrift geschaffen, welche die Bank begünstigt.

Die NEOS fühlen sich durch die Entscheidung des VfGH darin bestätigt, die Übertragung von Bank-Austria-Mitarbeitern in das allgemeine Sozialversicherungssystem insgesamt abzulehnen. Hätte der Nationalrat nicht das rückwirkende Gesetz beschlossen, dann hätte die Übertragung nicht stattfinden können, die Bank müsste für die Pensionen selber aufkommen, argumentiert NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker in einer Aussendung. "Teure Bankenpensionen sind von der italienischen Bank zum österreichischen Steuerzahler gewandert", kritisiert er.

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