Bakary J. ist auf freiem Fuß: Schubhaft für angebliches Misshandlungsopfer aufgehoben

VwGH korrigierte niederösterreichischen UVS Prozess gegen Polizisten beginnt am 30. August

Bakary J. hätte am 7. April 2006 in seine Heimat abgeschoben werden sollen, nachdem er nach dem Suchtmittelgesetz wegen Drogenbesitzes verurteilt worden war. Der Pilot einer belgischen Linienmaschine weigerte sich allerdings, ihn mitzunehmen, nachdem der Afrikaner einer Flugbegleiterin in Wien-Schwechat mitgeteilt hatte, er sei nicht freiwillig hier. Daraufhin sollen ihn die mit der Abschiebung betrauten WEGA-Beamten in eine Lagerhalle am Handelskai gebracht und dort misshandelt und mit dem Umbringen bedroht haben.

Verhandlung gegen Polizisten beginnt am 30.8.
Die Polizisten müssen sich demnächst wegen Quälens eines Gefangenen vor Gericht verantworten - die Verhandlung wurde auf den 30. und 31. August festgelegt.

Obwohl Bakary J. in Folge der mittlerweile von einem gerichtsmedizinischen Gutachten belegten erlittenen Verletzungen an einer massiven Traumatisierung leiden soll, wurde er nach Bekanntwerden der gegen die Polizei gerichteten Vorwürfe Ende April neuerlich in Schubhaft genommen. Es fand sich sogar eine Ärztin, die aus medizinischer Sicht seine Abschiebung befürwortete. Die Justiz hatte allerdings garantiert, dass diese bis zur Erledigung des Strafverfahrens gegen die Polizeibeamten nicht stattfinden wird.

Die Bemühungen des Rechtsvertreters von Bakary J., den Mann auf freien Fuß zu bekommen, weil nach Ansicht Embachers die Schubhaft nicht mehr gerechtfertigt war, scheiterten vorerst. Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) für Niederösterreich wies einen Enthaftungsantrag zurück. Erst der VwGH hielt die weitere Anhaltung für nicht mehr nötig und erkannte dem entsprechenden Bescheid eine aufschiebende Wirkung zu.

Abschiebung droht trotzdem
Der auf Menschenrechtsfragen spezialisierte Wiener Rechtsanwalt befürchtet allerdings, dass Bakary J. nach Abschluss des Verfahrens gegen die Polizisten die neuerliche Abschiebung droht. "Dem Mann sollte jedoch umfassende Wiedergutmachung gewährt werden. Mit seiner Zeugenaussage in dem Strafverfahren ist es nicht getan. Aus meiner Sicht wäre auf jeden Fall abzuwarten, ob er sich zur prozessualen Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche entschließt", sagte Embacher. Bis dahin sollte dem angeblichen Misshandlungsopfer der Aufenthalt in Österreich garantiert werden. (apa/red)