Auftragsmörder für Ex-Ehemann gesucht: Zwei Schuldsprüche und lange Haftstrafen

Prozess: 43-Jährige erhielt elf Jahre Gefängnis

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Zwischen der 43-Jährigen und ihrem Ehemann hatte es in den vergangenen Jahren Streitigkeiten um die Scheidung und danach einen Konflikt um das Sorgerecht für den achteinhalbjährigen Sohn gegeben. Dass sie dieses im Vorjahr ganz verlor, habe ihr sehr zugesetzt, sagte die Frau vor Gericht.

Den Mitangeklagten lernte sie am Arbeitsplatz im Straßenbauamt kennen. Die Beziehung zwischen den beiden beschrieben Nachbarn der Frau sowie die Gutachter als sehr ambivalent. Der Mann sei "blind vor Liebe" gewesen, die Frau habe ihn beschimpft, "wie den letzten Dreck behandelt" und ihn als "Weichei" dargestellt: "Er ist ihr hörig, ohne dass sie seine Gefühle in irgendeiner Form erwidert", formulierte es der psychologische Gutachter.

Ihr Verhältnis sei "Freundschaft - und nicht mehr" gewesen, sagte die 43-Jährige, während der 37-Jährige meinte, er habe sie vergöttert. Seine Zuneigung drückte der Mann auch finanziell aus, indem er der Angeklagten 80.000 Euro gab und obendrein für einen Kredit bürgte, damit sie sich ein neues Haus kaufen konnte.

Nachbarn berichteten, dass die 43-Jährige nach der Ablehnung ihres Antrages auf das Sorgerecht für den Sohn einmal im Hof lautstark forderte, der Ex-Mann gehörte umgebracht. Der 37-jährige ehemalige Straßendienst-Mitarbeiter habe darauf einmal geantwortet, sie brauche sich nicht die Hände schmutzig zu machen, er würde das mit dem Schneepflug erledigen.

Der 37-Jährige bat schließlich einen Mitbewohner der 43-Jährigen im Bezirk Eisenstadt-Umgebung, nach einem Auftragsmörder zu suchen. Der Nachbar, über den die Frau erfahren hatte, dass er ein Ex-Häftling war, rief daraufhin von einer Telefonzelle selbst beim Angeklagten an und gab sich mit verstellter Stimme als Killer aus. 2.000 Euro wurden als Anzahlung vereinbart, den Rest von 4.000 Euro sollte der vermeintliche Auftragsmörder erhalten, "wenn es erledigt ist." Der Mitangeklagte brachte kurz darauf den ersten Teil des Geldes zum Nachbarn, der daraufhin die Polizei einschaltete.

Während die 43-Jährige im Prozess den Vorwurf der Anstiftung auch noch im Prozess bestritt, hatte sich der 37-Jährige bereits kurz nach seiner Verhaftung geständig gezeigt. Das sei auch mit ein Grund gewesen, dass es bei ihm zu einer außerordentlichen Strafmilderung kam, so die Vorsitzende in ihrer Urteilsbegründung. Weil es beim Versuch geblieben sei, liege auch das Urteil für die Angeklagte im unteren Bereich des Strafmaßes.

Die Frau habe sich in ihre Gefühle so weit hineingesteigert, dass sie meinte, "der Kindesvater gehört umgebracht", führte der Staatsanwalt aus. Es habe "ein einziger Baustein in der Kette gefehlt und das Ganze kommt wirklich auf Schiene." Beide hätten bewusst und in gewolltem Zusammenwirken gehandelt. Der Anwalt der Angeklagten bewertete den Ausgang des Beweisverfahrens naturgemäß anders und plädierte auf einen Freispruch im Zweifel.

(apa/red)