Aufregung um
"Wende im Fall Maurer"

Für Aufregung hat das umstrittene Blatt "Alles Roger?" am Mittwoch mit einer Presseaussendung gesorgt, mit der eine angebliche "Wende im Fall Sigi Maurer" behauptet wird. Unter Berufung auf Recherchen und "Unterlagen aus dem Gerichtsakt" schreibt das Monatsmagazin, die ehemalige Grüne Nationalratsabgeordnete Sigrid Maurer habe "monatelang den Falschen beschuldigt und an den Pranger gestellt."

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Gericht - Aufregung um
"Wende im Fall Maurer"

Die Vorgeschichte ist bekannt: Maurer hatte Ende Mai 2018 einem Wiener Bierlokalbetreiber über Soziale Medien öffentlich vorgeworfen, sie sei von diesem in einer privaten Facebook-Nachricht obszön beschimpft und belästigt worden. Der Geschäftsmann klagte, Maurer wurde in erster Instanz wegen übler Nachrede verurteilt. Im März wurde das Urteil aufgehoben und ein neues Verfahren angeordnet, der Prozess wird am 16. September wiederholt.

"Alles Roger" behauptet nun in seiner am kommenden Freitag erscheinenden Ausgabe, nicht der von Maurer beschuldigte Lokalbesitzer, sondern der Vorbesitzer hätte die obszönen Nachrichten versandt. Das rechte Magazin stützt sich dabei unter anderem auf ein angebliches Schreiben der Sprecherin des Wiener Landesgerichts, Christina Salzborn. Bei diesem Schreiben handelt es sich offenbar um eine Mail, mit der Salzborn seinerzeit einem Journalisten unmittelbar nach der Verhandlung auf Anfrage die Gründe für die erstinstanzliche Verurteilung Maurers dargelegt hatte. Der Erstrichter hatte diese unter anderem damit in der Verhandlung öffentlich begründet, es sei nicht bewiesen, dass der Lokalbesitzer, der Maurer geklagt hatte, die inkriminierten Nachrichten auch selbst verfasst hätte. Der Gastronom hatte behauptet, die Texte wären von einem PC in seinem Geschäft verfasst worden, auf den auch Gäste Zugriff hatten.

Wie Salzborn am Mittwoch auf APA-Anfrage mitteilte, handle es sich bei ihrem Schreiben um aus dem Zusammenhang gerissene Zitate aus dem Mailverkehr mit einem Journalisten von Ende 2018. In dem Mail hatte Salzborn die Urteilsbegründung des Richters wiedergegeben und juristisch erklärt.