Auf der Anklagebank: Der "Bier-Prozess" wegen Verdachts auf Insiderhandel eröffnet

Alle 16 Beschuldigte weisen die Vorwürfe zurück Bei Schuldsprüchen drohen bis zu zwei Jahre Haft

Im Wiener Straflandesgericht ist der Prozess gegen 16 ehemalige Aktionäre der Brau Union bzw. der Brau Beteiligungs AG (BBAG) eröffnet worden. Staatsanwalt Georg Krakow, der auch mit dem BAWAG-Verfahren betraut ist, sprach in seinem Eröffnungsplädoyer von "einem der größten Fälle von Insider-Handel", den es in Europa je gegeben habe. Insgesamt 5,2 Mio. Euro hätten die Bierbrauer im Zuge des Verkauf der größten österreichischen Biergruppe an den Weltkonzern Heineken 2003 unrechtmäßig erworben. Der Verteidiger der Angeklagten hat die Vorwürfe dagegen klar zurückgewiesen.

Auf der Anklagebank: Der "Bier-Prozess" wegen Verdachts auf Insiderhandel eröffnet

Nach Ansicht der Finanzmarktaufsicht (FMA), die sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hat, steht "die Glaubwürdigkeit und internationale Reputation des Finanzmarktes Wien" auf dem Spiel, der es sich in Zeiten der Globalisierung nicht leisten könne, mit dem Thema Insiderhandel "nachlässig oder grob fahrlässig" umzugehen, so eine FMA-Vertreterin.

Die Anklagebehörde misst bei den mutmaßlichen Geschäften drei Personen zentrale Bedeutung bei: Dem Ex-BBAG-Chef Karl Büche (60), der das Bier-Syndikat operativ gesteuert hatte, Ludwig Beurle (50), den der Staatsanwalt "Sprecher des Syndikats" nannte, sowie Fritz Kretz (64), für den Ankläger "der Spiritus Rector und kreative Geist des Syndikats". Beurle und Kretz hatten als Vertreter der größten Aktionärsgruppen entscheidend im Eigentümersyndikat mitzureden und waren über alle Details der Verkaufsverhandlungen informiert.

Laut Anklage wussten die Syndikatsmitglieder seit Juli 2002 auf Grund eines KPMG-Gutachtens darüber Bescheid, dass der wahre Wert des Unternehmens um 100 Prozent über dem Börsenkurs lag. Am 24. Oktober wurde im Zuge einer Sitzung des Syndikatsausschusses "das Dogma der Mehrheitseigentümer" aufgegeben, wie Staatsanwalt Krakow ausführte: Es sei klar gelegt worden, "dass keine Kooperationssuche, sondern ein Verkaufsprozess läuft". Die Öffentlichkeit habe allerdings nicht bzw. nur bedingt davon erfahren. Noch am 23. Jänner 2003 sei in einer Ad-hoc-Meldung davon die Rede gewesen, dass das Syndikat Mehrheitseigentümer bleiben wolle und nur Kooperationspartner wünsche. Für Krakow "eine glatte Täuschung des Publikums", das erst im Mai 2003 den selben Wissenstand wie die Insider erhalten habe.

Die Beschuldigten wiesen die gegen sie erhobenen Vorwürfe einhellig zurück. Tatsächlich habe es weder im Jahr 2002 noch bis Ende April 2003 einen Verkaufsbeschluss des BBAG/Brau-Union-Syndikates gegeben. Das erste Kaufangebot von Heineken datiere erst mit 25. April 2003. Die Empfehlung des Syndikats, die Anteile an der BBAG/Brau Union an Heineken zu verkaufen, sei fünf Tage später (30. April 2003) erfolgt. Die Aktienmehrheit selbst sei erst im Herbst 2003 an Heineken übertragen worden, betonte Ludwig Beuerle.

Zwischen November 2002 und April 2003 hatten die "Bierbarone" bzw. ihre Familienmitglieder im großen Stil BBAG-Papiere an der Börse erworben, wobei dabei teilweise sogar Kredite aufgenommen wurden. Für die Anklagebehörde gibt es keinen Zweifel, dass dies im Wissen um den auf Schiene gelegten Verkauf und die damit garantierte Kurssteigerung bei offiziellem Bekanntwerden der Heineken-Übernahme geschah.

Beuerle versicherte in einem Fernsehinterview am Donnerstag, dass die BBAG-Teilhaber über Jahrzehnte in das Unternehmen investiert hätten. "Wir haben das auch zuletzt gemacht, um die Position des kleinen Aktionärs zu stärken. Das kann kein Insider-Handel sein", sagte er. Ähnlich Verteidiger Wolfgang Brandstetter: Weder liege der Tatbestand des Insiderhandels vor, noch hätten sie BBAG-Aktien aus primär ökonomischem Interesse gekauft. "Es ist meiner Mandantschaft vielmehr darum gegangen, den Einfluss der Familie abzusichern", so Brandstetter.

Geleitet wird der Prozess von Richter Thomas Kreuter. Ein Urteil wird für Mitte Mai erwartet. Im Fall von Schuldsprüchen drohen den Beschuldigten bis zu zwei Jahre Haft. Das Verfahren wird nach dem alten Börsegesetz verhandelt. 2005 wurden die Strafen für Insiderhandel verschärft. Mittlerweile sind bis zu fünf Jahre Haft möglich.

Zuletzt hatte es in Österreich 2004 laut FMA eine Verurteilung wegen Insiderhandels gegeben. Ein Drucker, der Einladungen zur Präsentation einer Innovation des Wasserfiltererzeugers BWT produziert hatte, war damals wegen Bereicherung in Höhe von 15.000 Euro mit drei Monaten bedingt bestraft worden.

(apa/red)