Es sei "ein falsches Signal der Europäischen Kommission in der Energiepolitik, wenn Subventionen für den Bau von Atomkraftwerken als unbedenklich einstuft werden", hieß es vom Umweltministerium. Ungarn plant die Erweiterung des Atomkraftwerks Paks. Finanziert wird der Ausbau durch einen Kredit in der Höhe von zehn Milliarden Euro von Russland an Ungarn.
Köstinger sieht ausreichend Gründe
Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) sieht ausreichend Klagsgründe für die am Montag angekündigte Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Ausbau des ungarischen Atomkraftwerks Paks. "Wir haben diese Klage in den letzten Wochen sehr sorgfältig prüfen lassen und sind zur Auffassung gekommen, dass ausreichende Klagsgründe vorliegen", so Köstinger am Montag in einer Stellungnahme für die APA.
Atomkraft sei "keine nachhaltige Form der Energieerzeugung und auch keine Antwort auf den Klimawandel", so die Umweltministerin, die ankündigte, für diese Position "kämpfen" zu wollen. Es sei "das absolut falsche Signal, wenn Subventionen für den Bau von Atomkraftwerken von der EU-Kommission als unbedenklich eingestuft werden", betonte Köstinger weiter.

Konkret geht es bei der geplanten Klage laut Umweltministerium darum, dass Österreich hinterfragt, dass "die Förderung dem gemeinsamen Interesse dient". Nur in diesem Falle wäre die Förderung von Atomenergie zulässig. Angesichts der Entscheidung einer Vielzahl von Mitgliedsstaaten, keine Atomenergie zu produzieren oder aus der Produktion von Atomenergie auszusteigen, sei aber fraglich, ob die Förderung des Baus von Atomreaktoren im gemeinsamen Interesse liegen könne. Außerdem bezweifelt Österreich ein von der EU-Kommission angenommenes Marktversagen, und Wien geht davon aus, dass Ungarn den Energiebedarf auch aus anderen Quellen decken könnte. Als "problematisch" angesehen wird zudem, dass es kein formelles Vergabeverfahren gegeben habe.
Die EU-Kommission hatte im vergangenen Jahr Grünes Licht für staatliche Beihilfen Ungarns zum Ausbau von Paks gegeben. Ungarn plant eine Investitionsbeihilfe für den Bau zweier neuer Reaktoren. Dadurch sollen die derzeit in Betrieb befindlichen vier Reaktoren auf dem Paks-Gelände, die in den 1980er-Jahren gebaut wurden, ersetzt werden. Am 25. Februar endet die Frist zur Einreichung einer Nichtigkeitsklage.
Die EU-Kommission hatte im November 2016 außerdem ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen der Vergabe eines Milliardenauftrags zum Ausbau des Atomkraftwerks an einen russischen Staatskonzern eingestellt.
EU-Kommission verteidigt Position
Die EU-Kommission hat sich Montag unbeeindruckt von der Ankündigung einer Klage Österreichs gegen den Ausbau des ungarischen Atomkraftwerks Paks gezeigt. Österreich wird eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen eine diesbezügliche Entscheidung der Brüsseler Behörde einbringen. Ein Kommissionssprecher betonte dazu, "wir werden unsere Position vor Gericht verteidigen".
Die österreichische Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) hatte zuvor erklärt, es sei ein falsches Signal der Europäischen Kommission in der Energiepolitik, wenn Subventionen für den Bau von Atomkraftwerken als unbedenklich einstuft werden", hieß es vom Umweltministerium. Ungarn plant die Erweiterung des Atomkraftwerks Paks. Finanziert wird der Ausbau durch einen Kredit in der Höhe von zehn Milliarden Euro von Russland an Ungarn.